Sabri
Hallo zusammen, ich habe zwei Kinder und bislang die Steuerklasse 2. Ein Kind studiert in Berlin, das andere ging noch zur Schule, zieht jetzt aber auch nach Berlin, um ab Oktober zu studieren. Sie werden dann beide in Berlin gemeldet sein. Ich bleibe in Köln wohnen und zahle für beide Kinder Unterhalt (nur ich, die Väter zahlen nicht). Beide Kinder bekommen Kindergeld. Kann ich die Steuerklasse 2 behalten?
Ich kann leider vom handy aus nichts reinkopieren. Google mal voraussetzungen stkl 2. Wenn ein kind bei dir mit haupt- oder zweitwohnsitz gemeldet ist, geht stkl 2.
Nein. Hab die nämlich auch grad geändert. SK2 setzt voraus, dass nur ein Erwachsener mit Minderjährigen zusammenlebt. Du bist dann so zu sagen wider ledig und musst in die 1.
Das ist falsch. Das Kriterium ist "Kindergeldberechtigt" und nicht "Minderjährig" bei eigenen Kindern
solange die Kinder Kindergeld bekommen und bei Dir gemeldet sind, kannst Du Steuerklasse 2 haben. Falls ein Kind aus dem Kindergeld fällt, darf es aber nicht mehr bei Dir gemeldet sein. Dann verlierst Du die Steuerklasse, obwohl Du für das zweite Kind eigentlich noch Anspruch hättest- Ziemlich unlogisch aus meiner Sicht, habe es aber gerade durch, dass es ein paar Monate keine Steuerklasse 2 gabe, weil das große Kind mit der Ausbildung durch war und nicht sofort eine Wohnung gefunden hat.
Liebe Dank. Ich habe jetzt herausgefunden, dass das Kind auch bei mir gemeldet sein muss. Aber auch am Studienort, d.h. es braucht einen Erst- und Zweitwohnsitz. Beim Zweitwohnsitz fällt Zweitwohnsteuer an, die wäre in Berlin 15% der Nettokaltmiete und in Köln 10%. In Köln ist die Wohnung allerdings teurer und ich frage mich, ob mein Sohn dann für die ganze Wohnung Steuern zahlen müsste oder nur für die Hälfte, denn ich wohne ja auch noch hier? Und lohnt sich dann die Steuerklasse 2 überhaupt noch? Für mich sind diese Steuersachen immer ziemlich schwierig.
ich würde sagen, es lohnt sich nicht. aber das kannst du ganz einfach ausrechnen, wenn du einen brutto-nettorechner bemühst.
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