Laufente123
Hallole ihr kennt Euch in diesem Forum recht gut mit Unterhaltsberechnungen aus. Ich möchte das Studium meiner Tochter gerne finanzieren (und kann es aufgrund gut bezahltem Job), möchte es ihr aber auch nicht zu gemütlich machen. Mein Mann beteiligt sich ebenfalls entsprechend. Wir zahlen ihr den jeweils aktuellen Bafäg Höchsatz. Sie meint es wäre die Düsseldorfer Tabelle heranzuziehen und der Bafögsatz läge fast 100€ drunter und eigentlich müsste ich noch mehr zahlen, da ich gut verdiene. Mein Mann ist nicht mehr im Beruf. Idee meiner Tochter ist es, 5 Jahre konzentriert zu studieren ohne jemals jobben zu müssen. Meine Meinung - lieber länger studieren, lieber schlechtere Noten, aber Lebenserfahrung sammeln. Ihre Meinung: Job in der Bäckerei oder ähnliches bringt sie im Leben nicht weiter. Ich seh das ganz anders (Stress, Umgang mit Menschen, Bewerbungsgespräche, Gehaltszettel, ...). Gut... darüber müssen wir hier nicht diskutieren. Tochter lebt tatsächlich recht minimalistisch (billiges Studentenwohnheim, kocht selbst,...) und hat bislang (sie ist 21) noch nie gejobbt, auch nicht als Schülerin. ABER rein rechtlich, was wäre denn ihr Anspruch lt. Regelwerk? Wie wäre er korrekt zu berechnen? Danke für Eure Unterstützung. Liebe Grüße Laufente
Nachtrag: Unterhaltsrechner 2024 - für Kinder und Ehegatten (smart-rechner.de) www. smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php Egal wie hoch ich unsere Gehälter ansetze, rechnet der immer nur 680€ Unterhalt aus? Das ist weniger als Bafög Höchstsatz, der bei 934€ (inkl. 122€ KV falls notwendig) liegt. HE???? oder kommt noch das Kindergeld obendrauf auf die 680, somit 680+250 = 930 - also fast wie Bafög. Mit oder ohne KV? Dann hätte kind recht, wenn die KV noch mal obendrauf käme. Wie ist das zu lesen? Zu Hilfe bitte. Danke Laufente
Wenn du dir die Düsseldorfer Tabelle ansiehst, dann hat's du zwei verschiedene Tabellen: Einmal die Tabelle mit dem Unterhalt und einmal die Tabelle mit dem Zahlbetrag (denn bei Volljährigen wird das volle Kindergeld vom Unterhalt.abgezogen). Und dann kommt es bei dem Zahlbetrag darauf an, wie hoch der jeweilige Selbst ehalt ist und welche Absatzbeträge man wg Beruf hat. Aber ganz prinzipiell gesprochen würde ich sagen, dass ihr in die Düsseldorfer Tabelle schauen müsst. BAföG wird ja quasi als Ersatz gezahlt, wenn der Unterhalt nicht ausreicht, um während der Ausbildung das Leben zu finanzieren. Ich habe auch nicht gearbeitet während der Schule oder während des Studiums. Deshalb habe ich aber sofort in meinem Beruf hinein gefunden und arbeite gut und bin zufrieden. Aus Unterhaltsrechtlicher Sicht müsst ihr eurer Tochter eine Berufsausbildung finanzieren. Bei vielen ist das.kit dem Bachelor erledigt. Den Master müsstr man dann nicht mehr finanzieren, macht man aber wahrscheinlich oft doch, weil man je nach Studiengang keinen Job ohne Master bekommt. Wenn ihr genau wissen wollt, wie viel Unterhalt ihr zahlen müsst (oder wie viel eure Tochter verlangen kann) könnt ihr euch auch an die Studierendenvertretung wenden. Die kennen sich oft auch gut aus.
Dank Dir! was kommt denn raus, wenn du als Geübte dir die Tabellen anschaust und einfach mal ein horrendes Gehalt annehmst? Sprich, was wäre denn der Höchstbetrag? Dass wir ihr die Berufsausbildung finanzieren ist nicht das Thema, aber die Bandbreite was "Finanzierung" bedeutet ist sehr groß. "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" entspricht eher meiner Haltung. Dank Dir LG Laufente
Schau mal hier. https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/ Vielleicht hilft dir das. LG
Ich verstehe das so, dass ihr 930 Euro zahlen müsst. In denen ist das Kindergeld schon enthalten. Aufteilen könnt ihr es das gemäß eures Einkommens. LG
Ich vermute dass Finanztipp die KK nicht berücksichtigt und somit obenauf kommt? Da die meisten Studenten eh nicht selbst versichert sind, wird das vermutlich nicht betrachtet. Danke Euch, dann hat Töchterlein grundsätzlich recht. Die Geschichte mit "ich arbeite/jobbe erst wenn ich mit dem Master fertig bin" ist ein separates Thema. Dank Euch LG laufente
Hallo, der Bafög Höchstsatz ist für Studierende mit Kindern gedacht. Mein Sohn erhält den Satz darunter mit etwas über 800 Euro (genau weiß ich es gerade nicht). Er merkt gerade wie stark die Kosten in die Höhe gegangen sind und arbeitet nebenbei schon nahe dran in seinem zukünftigen Beruf, weil es sonst nicht ausreicht. Wenn ihr das WG-Zimmer bezahlt, ihre Ausgaben deckt und kleinere Annehmlichkeiten, dann müsste es doch reichen. Ich hätte ein Problem mit dieser Erwartungshaltung und der Forderung nach soundsoviel. Man macht doch als Eltern sowieso alles was für seine Kinder möglich ist. LG
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