Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von 32+4 am 06.07.2005, 9:55 Uhr

das ist so nicht ganz richtig!

hallo,

maßgeblich ist, was im titel steht.
wenn der unterhalt zum 1. fällig ist, und der vater zahlt nicht, dann ist er bereits am 2. im rückstand und es kann antrag auf erlass eines PfÜB's gestellt, bzw. der gerichtsvollzieher beauftragt werden.

ändern sich die lohnüberweisungen des arbeitgebers des unterhaltspflichtigen, muß dies natürlich berücksichtigt werden.

grüße,
sandra

ps: ich kenne ein paar mütter, die trotz (verspäteter) unterhaltszahlungen eine pfändung durchgesetzt haben.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.