Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Andrea25 am 06.07.2005, 9:40 Uhr

Das JA hat leider recht....

wichtig ist nur das er zahlen muss, er kann sich den ganzen monat zeit lassen. mein ex zahlt zwar pünktlich (dauerauftrag) asber ebebn nicht den gesetzlichen betrag...

 
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