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Geschrieben von IngeA am 05.11.2016, 12:21 Uhr

Was ist, wenn es sich um gewohnheitsmäßigen Diebstahl handelt?

Insgesamt ist so eine Mitarbeiterüberwachung aber nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wird aber oft auch verbotswidrig eingesetzt.
Ob in dem Fall die Überwachung begründet ist kann ich nicht beurteilen und ist auch nicht meine Aufgabe. Um die Überwachung muss sich die Firma intern kümmern.

LG Inge

 
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