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Geschrieben von und am 05.11.2016, 11:50 Uhr

Was ist, wenn es sich um gewohnheitsmäßigen Diebstahl handelt?

...und die wollen den/die Schuldigen rausfinden?

Ich denke, die fragen nicht umsonst, was als Kennzeichen eingetragen(!) worden ist. Denn wer dein Paket mit der Bestellnummer xyz123 gepackt hat, das können die doch auch selber in der EDV nachschauen - nur ist das halt vielleicht nicht identisch mit dem, was auf dem Packerzettel steht.
Kann ja sein, dass es einer einem anderen unter dessen Kennzeichen was in die Schuhe schieben will.

 
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