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Geschrieben von IngeA am 06.11.2016, 8:57 Uhr

vorurteile, vorurteile

Stimmt.
Nur finde ich dass es unterschiedliche Beschwerden gibt.

Die Beschwerde für ein nicht geliefertes Kleinteil ist für mich was anderes als die Beschwerde über einen unverschämten Mitarbeiter.
Aber das ist meine Meinung, ihr dürft eine andere haben.

Und für mich ist das auch immer noch Aufgabe des Unternehmen herauszufinden wer das war. Dann muss man eben intern ein System verwenden dass das möglich macht. Kann nur sein, dass das nicht zulässig ist und deshalb über solche Umwege erfolgt. Mitarbeiterüberprüfung, auch Überprüfung der Arbeitsleistung darf nicht "einfach so" erfolgen, da braucht es zumindest mal die Zustimmung der Mitarbeitervertretung.

LG Inge

 
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