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Geschrieben von Trini am 10.09.2018, 8:39 Uhr

Schützt Kriminalität vor Abschiebung

Im Zusammenhang mit dem Todesfall von Köthen heute in
http://www.kn-online.de/Nachrichten/Panorama/Koethen-in-Sachsen-Anhalt-Ein-Toter-nach-Streit-zwischen-Deutschen-und-Afghanen
gefunden:

Der dritte an dem Streit beteiligte beteiligte Afghane soll sich an der physischen Auseinandersetzung nicht beteiligt haben. Die beiden anderen – der Hauptverdächtige ist 20, der zweite 18 Jahre alt – sollen polizeibekannt sein. Der eine soll eine Aufenthaltserlaubnis haben, der zweite hingegen sollte eigentlich bereits abgeschoben werden. Das wurde laut MZ bisher verhindert, weil gegen ihn die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
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Völlig unabhängig vom Geschehen in Köthen lese ich das immer wieder, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Abschiebungen verhindern.

Das verstehe ich nicht.

Trini

 
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