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Geschrieben von wolke76 am 10.09.2018, 9:25 Uhr

Schützt Kriminalität vor Abschiebung

Ohne es zu wissen, meine Vermutung:

Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt bzw bereits Anklage erhoben hat, dann sollte auch die (Un)Schuld festgestellt und ein Urteil gesprochen werden. Dies würde bei Wiedereinreise eine vermutlich wiederholte Abschiebung beschleunigen. Zudem widerspricht es zumindest meinem Rechtsempfinden, wenn jmd der abgeschoben werden soll, für Straftaten nicht belangt würde!

Bei Abschiebung VOR Abschluss der Ermittlungen/des Prozesses gäbe es kein Urteil, es würde im "Sande verlaufen". Das kann grundsätzlich schon nicht sein und bei möglicherweise neuer Einreise gälte derjenige auch noch als "nicht vorbestraft".

Ich hoffe, das ist verständlich ;)

 
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