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Geschrieben von shinead am 10.09.2018, 9:20 Uhr

Schützt Kriminalität vor Abschiebung

>>Das verstehe ich nicht.

Das Vorgehen nennt sich rechtsstaatliche Vorgehensweise.

>>Völlig unabhängig vom Geschehen in Köthen lese ich das immer wieder, dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Abschiebungen verhindern.

Wenn der Staat gegen Dich ermittelt, musst Du auch vor Ort sein um ggf. bestraft werden zu können. Oder meinst Du, die Abschiebung soll die Strafe ersetzen (geht nicht, Unschuldsvermutung), oder wir bestrafen einen Täter gar nicht, weil wir ihn vor Abschluss der Untersuchung schlicht abschieben? Dann würden wir unsere eigenen Ermittlungen untergraben.

 
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