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Geschrieben von Caot am 11.02.2020, 8:46 Uhr

Ohne eine solche Bescheinigung gibt es hier keinen MV

….dass man jetzt darüber einen "Verzicht" unterschreibt, habe ich so noch nie gelesen oder gehört. Selbst hier ist das für Rechtsanwälte kein Problem.

Ich persönlich finde eine solche Vormieterbescheinigung auch wesentlich "aussagekräftiger" als einen Schufaeintrag über ein einen Telefonvertrag.

 
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