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von Leena  am 12.02.2020, 19:50 Uhr

Wie ich sagte

Na ja, DIR ist klar, dass Du sauber formulieren musst als Vermieter und nur eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung ausstellst mit "Mieter xy hat für Wohnung xy Miete i.H.v. xx € gezahlt", expliziert nicht über Nebenkosten etc., aber so der "gemeine Durchschnittsvermieter" weiß das eben nicht und formuliert erst recht nicht sauber, von daher kann ich schon verstehen, wenn Vermietervereine ihre Mitglieder vor solchen Bestätigungen "warnen".

Ansonsten ist das offenbar eher eine Berlin-typische Geschichte, hier kenne ich solche Bestätigungen vom Vor-Vermieter eigentlich nicht, und der Mieter hat zwar ein Recht auf eine Quittung über gezahlte Kaltmiete, aber nach Rechtsprechung formal eben nicht auf eine ausdrückliche Mietschuldenfreiheitsbestätigung.

 
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