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Geschrieben von Benedikte am 12.02.2020, 11:46 Uhr

Wie ich sagte

Ja, natürlich gibt einem Mietzahlung in der Vergangenheit keine Garantie dafür, dass es auch in der Zukunft so sein wird. Aber die Chancen scheinen mir doch höher, dass jemand, der in der Vergangenheit immer zahlte, auch zukünftig zahlt als bei jemandem, der immer Probleme hatte bzw. machte. Vor Job weg bietet auch die Gehaltsbescheinigung kurzfristig Sicherheit.

Ich habe aber ein paarmal gegoogelt, vermutlich zu oberflächlich, aber kannst Du nicht mal ein AZ angeben oder einen link , wo eine normale Mietschuldensfreiheitsbescheinigung des Vermieters rechtlich zum Schuldenerlass wurde? Du hast Deine Meinung zwar wiederholt, aber ich würde mich gerne dazu belesen. Gerade, weil ich, wie auch mehrfach erwähnt, diese Bescheinigung sowohl selber nutze als auch ausstelle.

Dein Hinweis, der Mieter habe keinen Anspruch drauf, ist so apodiktisch nicht richtig. Da habe ich bei google einiges zu gefunden. Zitat :

In Berlin ist es ortsüblich, eine Mietschuldenbescheinigung zu verlangen. Deshalb wird man einen Anspruch in Berlin bejahen müssen. Dem folgen dennoch nicht alle Berliner Amtsgerichte. Das Amtsgericht Schöneberg verneinte diesen Anspruch in einer Entscheidung vom 19.6.2006 (Aktenzeichen: 16b C 55/06). Der Mieter könne aber – so das Amtsgericht Schöneberg im zitierten Urteil – die Ausstellung einer Quittung für die Zahlung der letzten Mieten vom Vermieter verlangen.


Wie gesagt, Amtsgerichte entscheiden konkrete Fälle und setzen kein allgemeinverbindliches Recht, aber Du verstehst, warum ich Deine Äußerungen hinterfrage.

Hast Du ein Gz, wo das drinsteht, Mietschadensfreiheitsbestätigung als Schuldenerlass? Gerne im freien Netz, aber ich käme auch an juris Datenbanken und so.

 
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