Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 12.02.2020, 16:08 Uhr

Wie ich sagte

AG Spandau hat am 15.04.2011 entschieden, dass eine Mietschuldenfreiheitsbescheirung keine Verzichtserklärung bei Mietrückständen darstellt.

Aber verlässt man sich insoweit als Vermieter bei Rückständen wirklich auf ein AG-Urteil von 2011..?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.