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Geschrieben von Berlin! am 10.02.2020, 14:22 Uhr

Vermieterfrage bzgl. Schufaauskunft

Leider hat man als Mieter gegen den (alten) Vermieter keinen Anspruch auf Ausstellung einer sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Ich als Vermieterin würde die auch nicht ohne weiteres ausstellen, weil man damit einen sehr weitreichenden Schuldenverzicht erklären kann, den man so u.U. nicht erklären wollte. Und einige Dinge zeigen ich ja erst später.

Bei der Schufauskunft würde ich als Miter natürlich das Schreiben weitergeben, auf dem der Storing-Wert steht. Nicht aber die Details, also wer wann angefragt hat. Das geht einen Vermieter im Zweifel auch nichts an.

Leider kann man sich als Vermieter nicht wirklich sicher sein, dass die neuen Mieter nicht doch ein Reinfall sind.....

 
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