Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 12.02.2020, 15:55 Uhr

Wie ich sagte

Der BGH hatte ja mit Urteil vom 30.09.2009 entschieden, dass der Vermieter nicht zur Ausstellung einer Mietschuldensfreiheitsbescheinigung verpflichtet sei, weil solche Bescheinigungen zwar verbreitete, aber nicht allgemein übliche Verkehrssitte sei und zudem der Vermieter befürchten müsste, ggf. sofort auf Auszahlung der Kaution verpflichtet zu werden ohne angemessene Überlegungszeit oder die Bescheinigung im andern Fall als Anspruchsberühmung aufgefasst werden könnte.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.