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Geschrieben von Berlin! am 11.02.2020, 17:39 Uhr

Wie ich sagte

Es ist oft auch kein Problem sondern es kommt halt darauf an, wie es formuliert ist.
es gab schonGerichtsverhandlungen zu der Frage, ob eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ein Erlass für bestehende Mietschulden darstellt. Zum Beispiel.

Wenn ihr kein Problem seht, dann stellt diese Bescheinigungen aus.
Der Mieter hat keinen Anspruch darauf.

Wenn jemand in genletzten 5 Jahren immer pünktlich die Mietzahlungen geleistet hat, heißt das für die Zukunft gar nichts. Job weg, Frau weg, schon geht die Zahlungsmoral den Bach runter.

 
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