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Geschrieben von Benedikte am 12.02.2020, 18:17 Uhr

Wie ich sagte

Leena,
aus einem AG Urteil kannst Du eh nichts fuer Dich rausziehen. das gilt nur zwischen den Parteien, nicht allgemeinverbindlich.

Und in dem von Dir zitierten BGH Urteil ging es ausdrücklich AUCH um die Nebenkosten, also die Mieter wollten nicht nur die Kaltmiete bestätigt wissen ( und DARAUF haben sie einen Anspruch, alo Quittung über gezahlte KM), was ja die normale Mietschadensfreiheitsbestätigung ausmacht, sondern auch, dass alle Nebenkosten gezahlt wurden, nicht gezahlte Nebenkosten zu Recht nicht gezahlt wurden etc. Das sowas natürlich als Verzicht empfunden wird- also wenn Du offiziell bestätigst, dass Nebenkosten hezahlt wurde, kannst Du natürlich nicht mehr fordern.

aber hier geht es darum, dass ich bescheinige, dass die Mieter xy für die Wohnung xy follgende Miete gezahlt haben- und Nebenkosten nie, würde ich auf Nachfrage auch nur für erledigte- also nie für unerledigte.

Von daher- der Fall ist nicht einschlägig. Hier geht es um Mietschuldensfreiheitsbestaätigung, nicht um Nebenkostenfreiheitsbestätigung.

 
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