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Geschrieben von Sille74 am 15.02.2017, 11:19 Uhr

Na ja, kommt darauf an ...

Ich glaube, ich verstehe immer noch nicht so recht ...

Das Strafmaß hängt doch immer hauptsächlich von der Tat, den Tatumständen ab. Solche Dinge wie bisherige Unbescholtenheit, Reue, Geständnis (Opfer evtl. die Aussage erspart) wirken sich doch lediglich strafmildernd aus und können nur dann Richtung Bewährung gehen, wenn auch die Tat so geartet ist, dass eine Bewährungsstrafe überhaupt in Betracht kommt.

 
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