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Geschrieben von Sille74 am 15.02.2017, 12:52 Uhr

Na ja, kommt darauf an ...

Warum denn nicht? Verstehe ich nicht ... Ich glaube, wir reden aneinander vorbei ... Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird/werden kann, hängt doch auch maßgeblich von der Tat und ihren Umständen ab, schon deswegen, weil eine Bewährung nur bei Freiheitsstrafen bis 2 Jahre möglich ist. Wäre jetzt die Tat sehr schwer gewesen und/oder der Täter schon mehrfach aufgefallen und wenig reumütig gewesen, wäre die Strafe ja höher ausgefallen und dann wäre überhaupt keine Bewährung in Betracht gekommen. Und auch bei der Überlegung, ob Bewährung gewährt werden kann bei einer Strafe bis 2 Jahre, spielt doch die Tat an sich auch eine Rolle. Vgl. auch: § 56 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__56.html)

(Klar, wenn einer schon massig was auf dem Kerbholz hat, kriegt er auch bei etwas Kleinem evtl. keine Bewährung mehr ...)

 
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