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Geschrieben von Lauch1 am 15.02.2017, 12:19 Uhr

Na ja, kommt darauf an ...

Aber nocheinmal: es ging beim Strafmaß ja um die Bewährung. Da braucht man keine Details. Es war ein Missbrauch, der Täter wurde unterbrochen, mehr muss man da nicht wissen.
20 Monate wären ja nicht so wenig (5 Monate war er in U Haft, stimmt das?)

 
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