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Geschrieben von Lauch1 am 15.02.2017, 11:01 Uhr

Eben, bei aller emotionalen betroffenheit...

Wenn dich jemand mit den Messer angreift ist es doch etwas anderes, als wenn ein Kind missbraucht wird. Da braucht außerhalb des Prozesses keiner zu wissen was genau geschehen ist. Er hat sich am Kind vergangen.
Und die Strafe auf Bewährung gab es, weil der Täter geständig und unbescholten war.

 
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