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Geschrieben von Sille74 am 15.02.2017, 11:13 Uhr

Eben, bei aller emotionalen betroffenheit...

"Und die Strafe auf Bewährung gab es, weil der Täter geständig und unbescholten war."

So pauschal kannst Du das aber auch wieder nicht sagen ... Je nach Art der Tat gibt es trotz dieser Umstände keine Bewährungsstrafe bzw. kann es eine solche nicht geben. Strafmildernd wirkt sich so etwas natürlich zumeist, wenn nicht immer aus, aber es führt nicht zwangsläufig zu einer Bewährungsstrafe.

Ich stimme Dir zu, dass in den Medienberichten zum Schutz des Opfers nicht ins Detail gegangen werden muss/sollte. Wenn aber über den Prozess und das Strafmaß berichtet wird, kann das nicht ganz außen vor bleiben, und wenn nur geschrieben wird: "Aufgrund der Vorgehensweise des Täters ... kann nach Ansicht des Gerichts ..." oder so.

 
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