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von Leena  am 15.04.2018, 10:18 Uhr

Einzelfallentscheidung

Wie N. unten schon geschrieben hat, ist es doch eindeutig eine Einzelfallentscheidung. Schema F gibt es nicht - es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

Es gibt Notfälle, da kann man - auch je nach Lebensumständen - prima aus eigener Kraft ins Krankenhaus oder in die Notaufnahme oder zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, und es gibt Notfälle, da kann man es nicht und ruft besser Notarzt oder Rettungswagen.

Unter in der Diskussion ging es ja eher darum, ob - wenn man sagt, der Fall ist nicht so Notfall, dass ich mir einen RTW rufe - es dann überhaupt unterlassene Hilfeleistung sein kann, wenn der Taxifahrer einen stehen lässt und die Taxizentrale keinen neuen Wagen schickt. Und da war die Antwort eben "nein, in dem geschilderten Fall offenbar nicht". Allerdings hing es da auch daran, dass bei unterlassener Hilfeleistung ein Unglücksfall vorliegen muss oder gemeine Gefahr oder Not nach § 323c StGB, da geht es eben NICHT um medizinische Notfälle.

 
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