Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von SHE am 01.10.2018, 15:19 Uhr

@ Mehtab... Altenheim... Konten offen legen usw... in Hessen war es so

Hallo Mehtab,
habe mich jetzt gerade hier angemeldet, da Du zum Teil unsinnige Antworten erhalten hast.

Lienchen hat ja schon über die Zuzahlungssätze der PK geschrieben, daran ist nichts zu rütteln.

Was Du machen kannst für ein Einzelzimmer ist rechtlich gesehen Garnichts. Da die Dame unter Betreuung steht, muss die Betreuerin einverstanden sein. Selbst wenn das Heim euch einen Platz anbietet und die Betreuerin, aus welchen Gründen auch immer, damit nicht einverstanden ist, kannst Du nichts machen.

Ich würde mich vorab erkundigen wie hoch der EZ-Zuschlag ist und ob es überhaupt einen gibt, da einige Heime keinen Preisunterschied zwischen EZ und DZ berechnen.

Weiterhin muss sich dann, wie Lienchen schrieb, für die Frage der Übernahme an den Sozialhilfeträger gewendet werden. Aber auch dies muss durch die Betreuerin erfolgen, da man Dir für den Fall deiner Bekannten keine Auskunft geben darf und wenn man „einfach mal so“ anfragt keine Antwort erhalten wird.
Meiner Erfahrung nach wird es übernommen, muss aber nicht für andere Landkreise gelten.

Habe ich das richtig verstanden? Die Schwester hat die Wohnung geräumt aber die alte Dame stand schon unter Betreuung? Und es wurde nicht einmal daran gedacht Kleidung für den PH-Aufenthalt zu behalten? Da muss ich nur mit dem Kopf schütteln. Allerdings erschreckt mich da nichts mehr, ich will nicht alle Betreuer über einen Kamm scheren, aber bei vielen läuft es gewaltig schief und es wird Zeit das diesen Leuten – wie bei einer Betriebsprüfung – mal auf die Finger geschaut wird.

Die alte Dame ist ein SOZ Fall, also – wichtig zu wissen – steht es ihr zu 5000€, sofern sie dieses Geld vor SOZ-Antrag besessen hat, zu behalten. Dies ist die sogenannte Vermögensschongrenze, die vom SOZ nicht angetastet wird. (im Volksmund Sterbekasse genannt und für die Beerdigung gedacht)

Weiterhin bekommt die alte Dame monatlich vom SOZ ein Taschengeld (ca. 120€) welches ihr von der Betreuerin zur freien Verfügung zugänglich gemacht werden muss. Sollte der EZ- Aufschlag wirklich sehr gering sein ist dies auch eine Möglichkeit, aber gewiss nicht die, wofür das Taschengeld eigentlich verwendet werden sollte.

Vor allem aber muss ein EZ frei sein, und niemand anderes aus einem DZ schon darauf warten. Diese kommen zuerst zum Zug und in dem von Dir beschriebenen Fall würde die Verwaltung zuerst die demente nicht DZ-fähige Bewohnerin in ein EZ umziehen, um die Möglichkeit zu haben alle Betten zu belegen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg
SHE

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.