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Geschrieben von peekaboo am 01.10.2018, 13:13 Uhr

@ Mehtab... Altenheim... Konten offen legen usw... in Hessen war es so

die KK xy fest bezahlt und der Rest muß vom Heimbewohner aufgebracht werden (Sprich durch Rente, Sparkonten, Kinder...) sollte dies nicht möglich sein, übernimmt das Sozialamt. (So wurde es uns zumindest erklärt).

Die beiden Heime waren sehr neu und verfügten so weit ich weiß nur über Einzel- oder Tandem Zimmer.

(Tandem Zimmer = 2 getrennte zimmer, die sich ein Bad Teilen).

Frage doch einfach mal unverbindlich im Heim an und bei der Krankenkasse, was es für Möglichkeiten gibt, ohne den Namen Deiner Bekannten preiszugeben.

LG
Peeka

 
17 Antworten:

Re: @ Mehtab... "Altenheim"... Konten offen legen usw... in Hessen war es so

Antwort von Mehtab am 01.10.2018, 13:16 Uhr

Ja, genau das werde ich machen. Zuerst im Heim und dann werden die mir ja sagen, ob sie ein Einzelzimmer bekommen kann oder woran es scheitert. Und dann geht es weiter. Ich habe keine Ahnung, ob eine gesetzliche Kranken- oder Pflegekasse da frei ist und ein Einzelzimmer finanzieren kann.

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Re: @ Mehtab... "Altenheim"... Konten offen legen usw... in Hessen war es so

Antwort von Linchen83 am 01.10.2018, 13:34 Uhr

Die Pflegekasse hat mit Doppel- oder Einzelzimmern null komma nix zu tun.

Heim kostet komplett pro Monat x Euro.
Davon übernimmt die Pflegekasse eine bestimmte Pauschale (PG2: 770€, PG3: 1262€, PG4: 1775€, PG5: 2005€), so dass am Ende der Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad immer gleich ist (eine der Neuerungen vom PSGII).

Also: Egal welcher Pflegegrad, es müssen nach Abzug der Pflegekassenleistung noch y Euro vom Bewohner aufgebracht werden. Bei uns sind das beispielsweise 2.300€, und damit liegen wir in NRW im guten Mittelfeld. Sollten hierfür die Renten und das Vermögen nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein. Und dann muss natürlich auch alles offengelgt werden, damit das Sozialamt den Anspruch prüfen kann.

Sollte ein Einzelzimmer bezogen werden, erhöht sich das y um den Einzelzimmerzuschlag (bei uns 1,12€ x 30,42 Tage = 34,07€ pro Monat). Und hier liegt die Entscheidung beim Sozialamt, ob sie das nun mit übernehmen oder nicht. Hier bei uns z.B. ist das überhaupt kein Problem, dem Sozialamt ist es latte ob die Leute im EZ oder DZ sind. Allerdings haben wir eine Bewohnerin, die ursprünglich aus Bayern kommt und somit ist das dortige Amt zuständig. Diese Bewohnerin MUSS im Doppelzimmer bleiben, da dieses Sozialamt den Zuschlag NICHT übernimmt.

Also, es hilft nur (und NUR), beim Sozialhilfeträger nachzufragen. Weder das Heim, noch die Pflegekasse können da weiterhelfen.

Beim beschriebenen Problem (demente Mitbewohnerin macht nachts Terror) kann ja durchaus ein Wechsel in ein anderes Doppelzimmer schon Abhilfe schaffen. Hier hätte tatsächlich die Zimmernachbarin bessere Chancen dass das Sozialamt für sie das Einzelzimmer sponsert, da hier eine dauerhafte Unterbringung im DZ für alle Beteiligten unzumutbar wäre (die nächste Mitbewohnerin hätte ja das gleiche Problem mit ihr).

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Re: @ Mehtab... "Altenheim"... Konten offen legen usw... in Hessen war es so

Antwort von SHE am 01.10.2018, 15:19 Uhr

Hallo Mehtab,
habe mich jetzt gerade hier angemeldet, da Du zum Teil unsinnige Antworten erhalten hast.

Lienchen hat ja schon über die Zuzahlungssätze der PK geschrieben, daran ist nichts zu rütteln.

Was Du machen kannst für ein Einzelzimmer ist rechtlich gesehen Garnichts. Da die Dame unter Betreuung steht, muss die Betreuerin einverstanden sein. Selbst wenn das Heim euch einen Platz anbietet und die Betreuerin, aus welchen Gründen auch immer, damit nicht einverstanden ist, kannst Du nichts machen.

Ich würde mich vorab erkundigen wie hoch der EZ-Zuschlag ist und ob es überhaupt einen gibt, da einige Heime keinen Preisunterschied zwischen EZ und DZ berechnen.

Weiterhin muss sich dann, wie Lienchen schrieb, für die Frage der Übernahme an den Sozialhilfeträger gewendet werden. Aber auch dies muss durch die Betreuerin erfolgen, da man Dir für den Fall deiner Bekannten keine Auskunft geben darf und wenn man „einfach mal so“ anfragt keine Antwort erhalten wird.
Meiner Erfahrung nach wird es übernommen, muss aber nicht für andere Landkreise gelten.

Habe ich das richtig verstanden? Die Schwester hat die Wohnung geräumt aber die alte Dame stand schon unter Betreuung? Und es wurde nicht einmal daran gedacht Kleidung für den PH-Aufenthalt zu behalten? Da muss ich nur mit dem Kopf schütteln. Allerdings erschreckt mich da nichts mehr, ich will nicht alle Betreuer über einen Kamm scheren, aber bei vielen läuft es gewaltig schief und es wird Zeit das diesen Leuten – wie bei einer Betriebsprüfung – mal auf die Finger geschaut wird.

Die alte Dame ist ein SOZ Fall, also – wichtig zu wissen – steht es ihr zu 5000€, sofern sie dieses Geld vor SOZ-Antrag besessen hat, zu behalten. Dies ist die sogenannte Vermögensschongrenze, die vom SOZ nicht angetastet wird. (im Volksmund Sterbekasse genannt und für die Beerdigung gedacht)

Weiterhin bekommt die alte Dame monatlich vom SOZ ein Taschengeld (ca. 120€) welches ihr von der Betreuerin zur freien Verfügung zugänglich gemacht werden muss. Sollte der EZ- Aufschlag wirklich sehr gering sein ist dies auch eine Möglichkeit, aber gewiss nicht die, wofür das Taschengeld eigentlich verwendet werden sollte.

Vor allem aber muss ein EZ frei sein, und niemand anderes aus einem DZ schon darauf warten. Diese kommen zuerst zum Zug und in dem von Dir beschriebenen Fall würde die Verwaltung zuerst die demente nicht DZ-fähige Bewohnerin in ein EZ umziehen, um die Möglichkeit zu haben alle Betten zu belegen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg
SHE

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Taschengeld

Antwort von Linchen83 am 01.10.2018, 15:30 Uhr

*klugscheißmodus ein*

Höhe Taschengeld aktuell = 112,32 €

*klugscheißmodus aus*

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Re: Taschengeld

Antwort von SHE am 01.10.2018, 15:53 Uhr

Linchen,

bist Du sicher das dies für alle Bewohner gilt?

Es ist schon eine ganze Weile her, das ich ein TG-Konto
geführt habe (daher die Schätzung ca. 120€),
viele Bewohner bekamen damals den gleichen Betrag,
aber es gab auch einige die mehr oder weniger erhielten.

Da wir kein TG-Konto anbieten bin ich da also nicht
mehr up to date.

Gruß
SHE

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Noch einmal vielen Dank euch allen!

Antwort von Mehtab am 01.10.2018, 17:30 Uhr

Ja, natürlich kann sie erst ein Einzelzimmer bekommen, wenn eines frei ist, aber es kann schon sein, dass das Sozialamt nicht unbedingt mitzieht. Mal schauen, wie großzügig die Landeshauptstadt München ist.

Das mit dem Taschengeld ist gut, wenn der Zuschlag nicht mehr als hier angegeben ist, denn dann könnte sie den Zuschlag eventuell auch mit dem Taschengeld bezahlen.

Die Betreuerin hat noch nicht einmal mit der Dame gesprochen, seitdem sie im Heim ist. Es kann ja nicht schaden, wenn die alte Dame nach einem Einzelzimmer fragt. Irgendwann müsste die Betreuerin doch eigentlich auch einmal im Heim auftauchen, oder? Es muss doch eine Möglichkeit geben, dan diese Frau ranzukommen, über die alles laufen muss.

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Wer ist denn Betreuer ?

Antwort von Ellert am 01.10.2018, 19:09 Uhr

Ich vermute mal Deine Schwester, sonst könnte sie ja keine Wohnung etc auflösen...

dagmar

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Re: Wer ist denn Betreuer ?

Antwort von Felica am 01.10.2018, 19:30 Uhr

Ich bezweifel das mal gerade stark. Also das es die Schwester ist. Scheint eher so als wenn da Schwesterchen ihre Kompetenzen arg überschritten hat und de Betreuerin die rechtlichen Folgen das sie diesem Tun kein Einhalt gebietet egal sind oder nicht bewusst. Wenn eine gerichtliche Betreuerin, dann umso heftiger, die sollte es erst recht besser wissen.

Man müsste, wenn man es richtig anpacken will, mal Beschwerde gegen die Betreuerin einlegen. Persönliches Eigentum hätte gar nicht vernichtet werden dürfen, das hätte notfalls eingelagert werden müssen. Sollte es in nächster Zeit Erben geben, könnte das richtig spaßig werden. Den was ist mit möglichen Wertgegenständen passiert? Wenn die Schwester diese behalten hat oder sie veräußert, macht sie sich strafbar. hat sie sie vernichtet, haben Erben wenn sie den Nachweis darüber bringen können evtl Anspruch auf Schadensersatz. So oder so hätte die Wohnung nicht aufgelöst werden dürfen solange kein neuer dauerhafter Wohnplatz gefunden ist und es hätte sicherlich nicht alles vernichtet werden dürfen.

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Re: Wer ist denn Betreuer ?

Antwort von Mehtab am 01.10.2018, 19:45 Uhr

Nein, das ist nicht ihre Schwester. Es ist eine andere Frau. Mehr weiß ich auch nicht.

Die Schwester ist auch schon über 80 und vielleicht mit der Situation überfordert. Die Tochter der Schwester, also die Nichte, macht anscheinend gar nichts. Zuerst war nur für zwei Stunden eine Frau da, die die alte Dame unterstützt hat, und dann hieß es auf einmal, es gäbe eine Betreuerin. Ich weiß auch nicht wer die eingesetzt hat. Notwendig wäre sie schon, aber leider tut sie nichts für die Dame und nimmt auf die Wünsche der alten Frau keinerlei Rücksicht.

Die alte Frau ist manchmal ziemlich verwirrt. Als ich mich um ihre Pflegestufe kümmern wollte, wusste sie nicht, wo die Unterlagen waren. Ohne Unterlagen konnte ich natürlich nirgends nachfragen. Deshalb wurde möglicherweise die Betreuerin eingesetzt, aber sie scheint sich gar nicht zu kümmern. Sie hat nur die Wohnung gekündigt und räumen lassen. Die Schwester der alten Dame hatte den Wohnungsschlüssel. Einmal hat sie mich dann angerufen und gesagt, sie hätte den Schlüssel nun der Betreuerin gegeben und offensichtlich hat niemand sich darum gekümmert, die persönlichen Gegenstände und die Kleidung der alten Frau aus der Wohnung zu räumen, was ich aber nicht wusste, denn einmal habe ich gesehen, dass ihre Schwester mit ihrem Mann da war. Aber anscheinend haben sie nur den neuen Fernsehapparat für die Tochter aus der Wohnung geholt. Das Ganze ist sehr unglücklich gelaufen, nur, was kann ich als Außenstehende da viel machen. Ich habe der Frau halt geholfen, wenn sie Probleme in ihrer Wohnung hatte, wenn das Telefon nicht funktionierte, weil der Hilfeknopf der Malteser kaputt war, so kleinere Sachen. Ich habe damals auch ihre Ärztin angerufen, als der Bericht für die Pflegestufe von Allerheiligen bis kurz vor Weihnachten nicht geschrieben wurde. Nur, wirklich rechtsrelevante Dinge hätte ich nie machen können und da sie kein Kind hat und ihre Schwester wohl auch überfordert ist, wurde eine Betreuerin eingesetzt, die wohl schon rechtswirksam handeln kann (Kündigung und Räumung der Wohnung).

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Re: Taschengeld

Antwort von Linchen83 am 01.10.2018, 20:17 Uhr

Der Betrag ist gesetzlich und bundesweit für alle Heimbewohner festgelegt. Es gibt Einzelfälle (z.B. Kriegsopfer), die einen Zusatzbetrag erhalten, das ist aber relativ selten.

Der Betrag wird immer zum 1.1. neu festgelegt und erhöht sich jedes Jahr um ca. 1-2€.

Siehe: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Taschengeldanspruch unter „Barbetrag für Heimbewohner“

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Betreuung ist recht kompliziert

Antwort von Ellert am 02.10.2018, 6:19 Uhr

und wenn man das gefühl hat die ist nicht im Sinne des Betreuten würde ich da ganz schnell mal den zuständigen Rechtspfleger kontaktieren.
Man hat auch nicht unbedigt für alle Bereiche einen Betreuer
dennoch bekommt er dafür Geld und sollte auch sehr im Sinne es Betreuten entscheiden - auch hier im Zeifel Kontakt aufnehmen

dagmar

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Re: Betreuung ist recht kompliziert

Antwort von Mehtab am 02.10.2018, 11:53 Uhr

Danke Dagmar,

jetzt habe ich schon beim Sozialamt angerufen. Die zahlen kein Einzelzimmer, allerdings gibt die Dame vom Sozialamt jetzt meine Daten an die Betreuerin, damit sie mit mir Kontakt aufnehmen kann, und die Nummer vom Betreuungsgericht habe ich auch gleich bekommen. Mal schauen, wie es weitergeht.

Gibt es für das betreute Wohnen besondere Voraussetzungen? Wie fit müssen die Betreuten sein?

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Das Einzelzimmer kostet im Monat 140 Euro mehr als das Doppelzimmer!

Antwort von Mehtab am 02.10.2018, 12:55 Uhr

Das ist dann doch etwas mehr, was ich schon befürchtet habe, denn wir sind hier in München.

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Fände sich denn hierzu ein Sponsor ?

Antwort von Ellert am 02.10.2018, 16:52 Uhr

huhu

Man muss das Sozialamt verstehen, hier werden Steuergelder ausgegeben.

Die alte Dame liegt Dir ja am Herzen, kennst Du denn ihr Umfeld, würde sich ggf ein Sponsor finden ?
Selbstw enn das taschengeld reichen würde, dann hat sie ja NULL über für Frisör oder was zum Anziehen kaufen etc.
Ich finde es verwerflichd ie Wohnung leerzuräumen und alles wegzuwerfen, ggf hätte man auch was verkaufen können und die Gelder hätten für was Sinnvolles gereicht.

meine Schwiemu war im betreuten Wohnen, sie war wirklich noch fit aber schon 85 und brauchte den Knopf zum Hilfe Holen, sie hat noch gekocht und geputzt, hatte keine Pflegestufe aber war halt alt und gebrechlich.
Andere Senioren da haben Essen bekommen ( gab so eine Art Cafeteria) oder es kam jemand zum Putzene tc.
Bei ihr zahlte man quasi die kleine Wohnung als Miete, dazu eine Pauschale je nach gebuchter Leistung, nur den Hilfeknopf oder auch dann andere Dienste, Pflege etc
Solche Plätze sind aber auch extrem gesucht.
Vielleicht wenn sie aus München rauszöge gäbe es was ?

dagmar

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Re: Fände sich denn hierzu ein Sponsor ?

Antwort von Mehtab am 02.10.2018, 17:51 Uhr

Ich denke nein. Bei den unter vierzig Euro hätte ich es mir überlegt, aber 140 Euro im Monat sind mir dann auch zu viel. Es ist meine frühere Nachbarin. Ihr Lebensgefährte ist im Januar gestorben und dann ging es nicht bergauf, sondern nur noch bergab. Sie meinte ja damals schon, sie wäre am liebsten mit ihm mitgegangen.

Mit ihrer Schwester klappt es auch nicht. Ich dachte, das Verhältnis würde jetzt besser werden, weil sie ja im Heim ist und Vieles schon geregelt ist, aber leider ist gar nichts geregelt und als ich sie am Sonntag besuchte, war ihre Schwester vorher da und sie hatten schon gestritten, wei ihre Schwester es zugelassen hat, dass ihre ganzen Sachen entsorgt wurden. Da konnte ich sie auch wieder verstehen.

Ich habe jetzt geklärt, dass sie grundsätzlich ein Telefon bekommen kann, aber da muss ich auch erst schauen, wie das finanziert werden kann. Leider habe ich vorher eine Dame am Telefon verpasst, aber von der Nummer her war das eher die Landeshauptstadt München. Von der Betreuerin habe ich noch nichts gehört.

Ein Telefon hätte die alte Frau auch gerne, damit sie Kontakt nach außen haben kann. Sie würde gerne mit ihrem Bruder, der nicht in München wohnt, telefonieren. Sie stammt auch nicht aus Bayern. Wenn sie ein Telefon hätte, könnten sie ja vielleicht auch noch andere Verwandte anrufen. Es ist wichtig, dass sie Leute zum Sprechen hat, denn im Heim sah das zumindest auf "ihrem" Stockwerk zackenduster aus.

Als sie ihre Schwester wegen des Telefones angesprochen hat, meinte die nur: "Siehst du da irgendjemand mit Telefon?" Aber es gibt schon Anschlüsse, man müsste nur die Telekom beauftragen und natürlich die Rechnung bezahlen. Am liebsten wäre ich gleich zur Telekom gefahre, hätte das geklärt und gefragt, ob sie ihre alte Nummer wieder bekommen kann, aber das geht nicht, ich muss erst einmal mit der Betreuerin sprechen.

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die arme Frau

Antwort von Ellert am 03.10.2018, 7:58 Uhr

Sowas ist ein Horrorbild am Ende des Lebens, so möchte man nicht enden.
Du weisst nicht wie die betreuung gestaltet ist
ob sie überhaupt verträge schliessen darf noch
daher kommst Du über die Betreuerin nicht hinweg.
Denn dann kann sie nichtmal ein Telefon anmelden

dagmar

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Re: die arme Frau

Antwort von Mehtab am 04.10.2018, 11:54 Uhr

So, jetzt habe ich ans Betreuungsgericht geschrieben!

Als ich beim Sozialamt nach dem Einzelzimmer fragte, meinte die Dame noch, dass sich die Betreuerin mit mir in Verbindungs setzen könnte. Nein, das möchte die Betreuerin nicht. Da ist ja noch die Schwester der Betreuten, mit der sollte ich mich in Verbindung setzen. Natürlich erhielt ich weder die Telefonnummer noch die Adresse der Schwester, sie sagten nur, dass die ja in der Nähe wohnen würde.

Die Adresse und die Telefonnumer hatte ich aber ohnehin, und als ich die Schwester mit knapp 90 Jahren angerufen habe, fiel die aus allen Wolken. Ich entschuldigte mich dann halb und sagte ihr, dass die Betreuerin mich auf sie verwiesen hätte. Sie meinte dann, sie würde mit der Betreuerin Kontakt aufnehmen und sich dann wieder mit mir in Verbindung setzen.

Jetzt habe ich endlich die zuständige Richterin herausbekommen und an die geschrieben. Wenn ich da auch so erfolgreich bin, wie bisher, dann stirbt meine frühere Nachbarin noch in diesem elenden Zustand.

Im Heim meinten sie, sie wüßten schon, aber ihnen seien die Hände gebunden, was immer das auch heißen mag. Natürlich dürfen die mir keine Auskunft geben, wenn eine Betreuerin da ist.

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