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Geschrieben von Felica am 01.10.2018, 19:30 Uhr

Wer ist denn Betreuer ?

Ich bezweifel das mal gerade stark. Also das es die Schwester ist. Scheint eher so als wenn da Schwesterchen ihre Kompetenzen arg überschritten hat und de Betreuerin die rechtlichen Folgen das sie diesem Tun kein Einhalt gebietet egal sind oder nicht bewusst. Wenn eine gerichtliche Betreuerin, dann umso heftiger, die sollte es erst recht besser wissen.

Man müsste, wenn man es richtig anpacken will, mal Beschwerde gegen die Betreuerin einlegen. Persönliches Eigentum hätte gar nicht vernichtet werden dürfen, das hätte notfalls eingelagert werden müssen. Sollte es in nächster Zeit Erben geben, könnte das richtig spaßig werden. Den was ist mit möglichen Wertgegenständen passiert? Wenn die Schwester diese behalten hat oder sie veräußert, macht sie sich strafbar. hat sie sie vernichtet, haben Erben wenn sie den Nachweis darüber bringen können evtl Anspruch auf Schadensersatz. So oder so hätte die Wohnung nicht aufgelöst werden dürfen solange kein neuer dauerhafter Wohnplatz gefunden ist und es hätte sicherlich nicht alles vernichtet werden dürfen.

 
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