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Geschrieben von Hexchen38 am 15.01.2015, 11:19 Uhr

Und damit auch die letzten...

Unklarheiten beseitigt sind, setzt du noch hinzu: "Falls es zu einem Kind käme, wärest du für X Jahre unterhaltspflichtig."
Wenn er dann immer noch nicht verhütet, kannst du sein Geld im Falle eines gemeinsamen Kindes mit gutem Gewissen einfordern. Es ist dann die vereinbarte Entlohnung für eine Lektion in "Verantwortung übernehmen" und "Konsequenzen tragen".

 
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