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Geschrieben von Ostwind am 04.01.2015, 13:56 Uhr

Hilfe!!!

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Ich habe meinem Partner gestern gesagt, dass ich mit unserer Tochter (8) alleine leben möchte. Wir sind nur noch voneinander genervt und er zieht die Kleine in unsere Probleme mit rein, indem er sie damit erpresst, dass ich mich erst bei ihm entschuldigen muss, damit sie bestimmte Dinge darf etc.

Wie vorherzusehen war, möchte er das nicht. Er will dort leben, wo sie lebt und wird nicht zulassen, dass ich ihm das Kind wegnehme. Für ihn wäre es ok als Nicht-Paar zusammen zu leben und ein Leben wie bisher mit mir "in der Hölle" zu führen. Das wird nie und nimmer gut gehen und für das Kind wird das schrecklich.

An wen wende ich mich denn jetzt zuerst? Kennt jemand einen guten Anwalt in München?

 
17 Antworten:

Re: Hilfe!!!

Antwort von Tinchenbinchen am 04.01.2015, 14:00 Uhr

Seid ihr verheiratet?
Wenn nicht: Habt ihr geteiltes Sorgerecht?

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Re: Hilfe!!!

Antwort von Ostwind am 04.01.2015, 14:03 Uhr

Wir sind nicht verheiratet, haben aber geteiltes Sorgerecht.

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Re: Hilfe!!!

Antwort von Sunny76 am 04.01.2015, 14:34 Uhr

Willst du denn in der Wohnung bleiben? Steht ihr beide im Mietvertrag?

Er kann dich ja nicht daran hindern, dass du für dich und das Kind gine Wohnung n der Nähe anmietest. Gehst du arbeiten? Wer betreut das Kind hauptsächlich?

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sie kann mit dem kind nicht einfach ausziehen

Antwort von Leewja am 04.01.2015, 15:07 Uhr

das wäre nicht ok.
sie sollte ganz gewiss nicht OHNE kind ausziehen.

warum sollte er bei gemeinsamem kind udn geteiltem sorgerecht auf sein kind verzichten??? wenn er einfach auszöge und die tochter mitnähme, wäre das geschrei ja (zu recht) auch groß.

dass er sich als vater nicht ok benimmt, ist vielleicht so, aber wegnehmen darf man ihm das kidn deshalb noch lange nicht...

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Re: Hilfe!!!

Antwort von Ostwind am 04.01.2015, 15:20 Uhr

Wir hätten die Möglichkeit ab März in eine Wohnung hier im Haus umzuziehen. In der jetzigen Wohnung stehen wir beide im Mietvertrag. Für die neue Wohnung gibt es bis jetzt nur einen Entwurf für den Vertrag, in dem wir beide drin stehen.

Ich gehe 30h arbeiten und bekomme eine kleine Unfallrente. Finanziell würde es für mich allein zu schaffen sein. Er ist seit fast 4 Jahren bedingt durch einen Arbeitsunfall zuhause und bekommt momentan noch Krankengeld, da der Unfall im Ausland passiert ist. Vor seinem Unfall hat er saisonal im Ausland gearbeitet, danach war er für ein paar Monate auf einer Weiterbildung, die er abgebrochen hat. Da war ich hauptsächlich mit ihr allein. Die Kleine ist momentan bis 16.30 im Hort. Wäre also auch betreut wenn ich wieder mit ihr allein wäre.

Er besteht darauf, dass wir zusammen in die neue Wohnung ziehen. Er liebt mich noch und hat Angst die Kleine zu verlieren. Außerdem meint er, er könne sich keine eigene Wohnung in der Nähe leisten. Ich habe ihm unmissverständlich gesagt, dass von meiner Seite keine Gefühle für ihn mehr bestehen und ich nicht glaube, dass sein Plan funktioniert.

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Leewja

Antwort von Ostwind am 04.01.2015, 15:30 Uhr

Ich weiß, dass ich nicht einfach ausziehen kann (deshalb schreibe ich ja hier) und ich möchte ihm das Kind auch nicht wegnehmen. Für mich steht aber definitiv auch fest, dass ich ohne sie nirgendwo hingehen werde.

Wir standen in den letzten beiden Jahren schon 2x kurz vor der Trennung bzw. wurde die Trennung von mir ausgesprochen. Er hat mich jedes Mal überredet es noch einmal zu versuchen. Ich bin dummerweise nicht hart geblieben obwohl ich mir meinen Gefühlen ihm gegenüber nicht mehr sicher war, Dieses Mal habe ich ihm unmissverständlich klar gemacht, dass er von meiner Seite nichts mehr zu erwarten hat, ich ihn nicht mehr liebe und auch mein Respekt ihm gegenüber nicht mehr da ist. Trotzdem will er mit mir weiter wohnen.

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Re: sie kann mit dem kind nicht einfach ausziehen

Antwort von Sunny76 am 04.01.2015, 16:01 Uhr

Öhm keiner ist gezwungen, mit einem ungeliebten Menschen zusammen zu wohnen. Natürlich darf sie mit der Tochter ausziehen. Nur nicht so weit weg, dass der Umgang erschwert wird.

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Re: Hilfe!!!

Antwort von Pamo am 04.01.2015, 16:18 Uhr

Ich glaube, du hast das Riesen-Ass im Aermel, dass die neue Wohnung unter der gleichen Meldeadresse ist. Wenn du mit dem Kind umziehst, muss das Kind nicht umgemeldet werden...
Ich wuerde es tun und den KV dabei nicht mitnehmen!

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Sunny76, sie darf nicht einfach umziehen !

Antwort von Sternenschnuppe am 04.01.2015, 16:54 Uhr

Sie haben das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht und wenn sie sich alleine nicht einigen, dann muss ein Gericht entscheiden.
Er kann auch sagen dass das Kind bei ihm bleibt, sie arbeitet, er nicht. Er war ebenso Zuhause die letzte Zeit und durch ihren Job muss das Kind bis 16.30h fremdbetreut werden, bei ihm nicht !

An die AP: Beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und ziehe auf keinen Fall in eine Wohnung im gleichen Haus ! Das bedeutet Kontrolle pur und wird zu 90% mehr Terror als Frieden bringen !

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Re: sie kann mit dem kind nicht einfach ausziehen

Antwort von Leena am 04.01.2015, 17:02 Uhr

Natürlich ist niemand gezwungen, mit einem ungeliebten Menschen zusammen zu wohnen. Sie kann auch problemlos ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen, das ist nicht das Thema.

Aber bei gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen die Eltern sich nun mal einigen, wo das Kind wohnt, und wenn sie sich auf eine Änderung der Verhältnisse nicht einigen können, bleibt das Kind da wohnen, wo es jetzt wohnt. Sprich: In der bisherigen Familienwohnung. Und da der Vater gesundheitsbedingt komplett zu Hause ist, während die Mutter arbeitet, sähen die Chancen für ihn gar nicht schlecht aus, dass ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen würde, im Falle eines Rechtsstreits.

Der Vater muss nicht akzeptieren, dass die Mutter einseitig beschließt, ich zieh jetzt mal mit dem Kind weg. Auch wenn die Mutter nur ins Nachbarhaus ziehen wollte - mit Kind kann sie das ohne Zustimmung des Vaters aber nun mal nicht.

Anderer Weg wäre dann das Thema "Zuweisung der Ehewohnung" im Rahmen einer Scheidungsauseinandersetzung. Nicht besonders schnell... ups, ich sehe gerade, sie sind nicht verheiratet. Wie dann die Zuweisung der Familienwohnung läuft - habe ich spontan keine Ahnung. :-/

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Re: Hilfe!!!

Antwort von kravallie am 04.01.2015, 19:04 Uhr

wenn du zahlungsfähig bist, dann wird dich jeder anwalt für familienrecht, sogar in münchen, ordentlich unterstützen!

viel glück!!!

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Re: Sunny76, sie darf nicht einfach umziehen !

Antwort von Pamo am 04.01.2015, 19:13 Uhr

Der KV kann doch die alte Wohnung nicht allein halten. Der wuerde fann ausziehen, natuerlich ohne Kind, und von Kontrolle waere keine Rede.

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Das kann aber nach hinten losgehen

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.01.2015, 23:24 Uhr

Denn wenn der Kerl fies ist, stellt er mit ihrem Auszug die Mietzahlungen ein (wenn die Miete nicht sowieso von ihrem Konto weggeht) und zieht nicht aus. Das freut den Vermieter (mit dem sie es sich - da es weiterhin ihr Vermieter ist - nicht verderben möchte), außerdem bleibt sie zumindest für die halbe Miete der alten Wohnung haftbar und dem Vermieter gegenüber sogar für die ganze Miete. Sie könnte sich dann zwar seine Hälfte vom Ex wiederholen, aber greif mal einem nackten Mann in die Tasche. Und den Ex rausklagen ist auch ein Spaß, der sich gerne mal ein bis zwei Jahre hinziehen kann.

Ohne rechtlichen Rat würde ich keinen Schritt machen.

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Re: Das kann aber nach hinten losgehen

Antwort von Pamo am 05.01.2015, 7:46 Uhr

Moeglich. Aber vielleicht ist die Konstellation auch anders.

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Re: Nein, das ist keine Liebe!

Antwort von Mijou am 05.01.2015, 12:20 Uhr

Viele Männer sagen: "Ich liebe Dich!", meinen aber damit: Ich will dich noch besitzen, ich will weiterhin über unseren Alltag bestimmen, dich und unser Kind dominieren, ich brauche dich für den Haushalt und ich möchte mich vor allem nicht umgewöhnen müssen.

Liebe dagegen meint: Ich will vor allem, dass es dir gut geht, denn dies macht auch mich glücklich. Dafür tue ich im Alltag viel und gebe mir Mühe. Ich schaue, wie es dir seelisch geht und frage dich danach. Ich gebe dir den Freiraum, den du brauchst. Ich respektiere und achte dich sehr. Ich weiß, dass ich kein Anrecht auf dich habe und du mir auch nicht gehörst. Wir sind nur zusammen, weil wir das wollen. Wenn du mich nicht mehr liebst, tut mir das zwar weh und macht mit traurig - aber es macht mich nicht aggressiv, denn ich weiß, dass man Liebe nicht erzwingen und fehlende Liebe nicht bestrafen kann.

Frage Dich, ob Dein Mann Dich wirklich liebt - oder nur glaubt, mit Dir sei es bequemer. Liebt er Dich - oder braucht er Dich bloß für sein Wohlbefinden im Alltag? Sagt er nur, dass er Dich liebt - oder zeigt es auch? Und vor allem: FÜHLST Du Dich von ihm geliebt...? Er klingt wie jemand, der zwar das Wort Liebe verwendet, aber keine Ahnung hat, was es bedeutet. Was Du schilderst, ist eher eine neurotische Form von Abhängigkeit, keine Liebe.

Wenn Du Dich trennst, musst Du ihm Euer Kind nicht "wegnehmen", es braucht ja auch den Papa. Lass Dich von einem Scheidungsrechts-Anwalt darüber beraten, wie eine gute Lösung für Euch aussehen könnte (Kind bei Dir, häufiges Besuchsrecht Papa?).

LG

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Re: Hilfe!!!

Antwort von LadyFLo am 05.01.2015, 13:56 Uhr

das ist eine doofe situation
da raus zu kommen ist nicht so einfach
Lass dich erst einmal von einem Anwalt beraten
Überlege vorher warum die kleine nicht bei ihm bleiben kann- unzuverlässig- kann nicht kochen, erlaubt alles, jähzorn... sei ehrlich alles andere bringt dich nicht weiter
paralell gibts du ihm "scheinbar" eine chance auf eine WG mit dir
Sag du willst es ausprobieren - aber bei getrennten betten- will er sex- dann nur außer haus- du aber auch
Stell bedingungen und regeln auf nach denen er sich richten muss.
haltet de in einem "vertrag " fest- beide unterscheiben und jeder bekommt ihn (gut aufheben)
führ tagebuch wie es läuft - gutes wie negatives (gut versecken)
beides kann dir ggf vor gericht nützlich sein solltest du das alleinge sr erstreiten müssen

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Re: Hilfe!!!

Antwort von faraday am 06.01.2015, 19:01 Uhr

Ich würde zunächst mal eine Paartherapie anstreben, gar nicht unbedingt, um zusammenzubleiben, sondern weil das auch hilft, sich einigermaßen harmonisch zu trennen.
Außerdem ganz schnell zu einem Anwalt für Familienrecht, damit Dir möglichst schnell alle Deine Rechte (aber auch Pflichten) mitgeteilt werden. Am besten macht man das eigentlich, bevor man dem Partner den Trennungswunsch mitteilt.
Lass Dir auch direkt beim Termin-Abmachen sagen, welche Unterlagen Du mitbringen musst, dann kannst Du schon mal mit dem Sichten und Kopieren anfangen.

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