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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 23.02.2013, 11:18 Uhr

Selbstmorddrohung

Für unterlassene Hilfeleistung muss die Hilfe, die man unterlassen hat, schon deutlich genauer zu definieren sein. Unterlassene Hilfeleistung wäre es, wenn der Mann sich vor ihren Augen die Pulsadern aufschneidet und sie nicht den Notarzt ruft.

Ich würde für mein eigenes Seelenheil einer der Mann nahestehenden Person - dem Freund zum Beispiel - Bescheid sagen, und danach schauen, dass ich damit irgendwie umgehen kann. Es ist IMMER hart, wenn eine nahestehende Person sich selber tötet, da kann man sich noch so oft sagen, dass man es gar nicht hätte verhindern können.

 
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