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Geschrieben von Tinchenbinchen am 23.03.2015, 11:24 Uhr

Hier die konkrete Frage...

Klar, warum nicht?
Ich denke nicht mal, dass es dazu einen konkreten Hinweis in den Gesetzen gibt

Und wie gesagt: In BaWü liegt die Entscheidung über den Umfang der Hausaufgaben bei den Schulen selbst. Es könnte also maximal sein, dass es in der Schulkonferenz einen konkreten Beschluss gibt.

Persönliche Meinung: Ein Gedicht über's WE ist kein Drama, wenns keine ganze Ballade ist^^

 
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