Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 10.05.2006, 9:13 Uhr

@Ralph

moin,

das eine betrifft familienrecht (vaters privatbörse) und das andere sozialrecht (vater staats öffentliche börse). ein schelm wer arges denkt.

btw, überobligatorisch heisst (im familienrecht) nicht zwangsläufig, dass der verdienst nicht angerechnet wird, sondern lediglich, dass zur arbeit nicht (z. b. über anrechnung fiktiver einkünfte) "gezwungen" wird.

greetz,
nachtigall

 
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