Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mirakel32 am 09.05.2006, 20:25 Uhr

ALSO...

Ab dem 3.Lebensjahr deines Kindes stehst Du dem Arbeitsmarkt, wenn Du Harz4 beziehst VOLL zur Verfügung. Bzw. besser ausgedrückt, es wird dir zugemutet. Wenn du Teilzeit suchst, wird dir alles komplett angerechnet. Das heißt, du darfst NICHTS zum Harz4 dazuverdienen, was dir bleibt. Als mein 2.Sohn 8 Wochen war, habe ich zunächst auf Honorar bei meinem Arbeitgeber gearbeitet.Es wurde alles gegen gerechnet. Und die Betreuungskosten hatte ich drauf zu...
Ich habe mich dann nach 2 Monaten Harz4 unabhängig gemacht. Arbeite 75% und es klappt alles ganz gut.
LG
Mirakel

 
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