Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 10.05.2006, 9:15 Uhr

Ob's daran liegen könnte..?

Vielleicht liegt es ja daran, dass hier verschiedene Bereiche eventuell verwechselt werden..?

Ich habe ja auch schon oft gehört, dass nach einer Scheidung der Ex-Mann ja seiner Ex-Frau, wenn sie die Kinder betreut, Betreuungsunterhalt zu zahlen hat, und eine Teilzeittätigkeit (mit entsprechender Unterhaltsminderung) muss ihr i.d.R. erst "zugemutet" werden, wenn das (jüngste) Kind in die 3. Klasse geht, so im Prinzip jedenfalls, und vorher muss ihr gar keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden... so im Grundprinzip jedenfalls.

Betrifft doch aber eigentlich das (nacheheliche) Unterhaltsrecht, und hat nichts mit Sozialleistungen o.ä. zu tun, dachte ich... *grübel*

Inhaltlich gebe ich Ralph übrigens im wesentlichen recht.

 
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