Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Doro75 am 09.05.2006, 20:43 Uhr

Muß ich Vollzeit arbeiten?

Irgendwie haben wir uns jetzt mißverstanden..bekommst du jetzt durch die Kündigung kein ALG I? Daß du momentan Hartz 4 beziehst, wußte ich nicht. Also wenn Du jetzt das normale ALG meinst, ist das schon richtig, was ich oben geschrieben habe. Du wirst übrigens dann fiktiv bemessen und nicht nach deinem letzten Gehalt. Soviel zur Gleichberechtigung von Männer und Frauen ;) Und falls Du ALG II meinst, daß sie dich zu einer Maßnahme schicken wollen etc. dann brauchst du erstmal eine Kinderbetreuung für dein kind ;)

LG Doro

 
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