Hilfen für Alleinerziehende

Kleinkind mit einem Mann

© Adobe Stock, Dmitry Ersler

Wer ein Kind oder gar mehrere Kinder allein groß zieht, hat in jeder Hinsicht alle Hände voll zu tun. Häufig kommt dazu noch dauernde Geldknappheit. Um so wichtiger ist es, mögliche Geldtöpfe und hilfreiche Anlaufstellen zu kennen.

Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn auf Anhieb vieles wie ein undurchdringlicher Dschungel aus Formularen und Vorschriften wirkt. Wenn Sie nicht klar kommen, können Sie sich Hilfe holen:

Bei lokalen Beratungsstellen für Alleinerziehende - normalerweise ist die Beratung dort kostenlos - oder bei einem Ortsverband des VAMV (Verband allein erziehender Mütter und Väter).

Kindergeld und Elterngeld 

  • Lebt das Kind in Ihrem Haushalt mit, steht Ihnen auch das monatliche Kindergeld für dieses Kind/diese Kinder zu.
  • Selbstverständlich bekommen allein erziehende Mütter und Väter genauso das aus dem Vorjahr errechnete Elterngeld.

Gesetzliche Leistungen für alle Erwerbsfähigen

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger werden Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Davon profitieren insbesondere Alleinerziehende. Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -empfänger erhalten Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel, sie möglichst schnell in Beschäftigung zu vermitteln. Damit verbunden ist die vorrangige Vermittlung von Kinderbetreuung z.B. für Alleinerziehende.

Mehrbedarfszuschläge für alle Alleinerziehenden

Alleinerziehenden, die Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder auf Sozialhilfe haben und die für Pflege und Erziehung von mindestens einem in ihrem Haushalt lebenden Kind verantwortlich sind, steht aufgrund ihrer besonderen Haushaltssituation in jedem Fall ein Mehrbedarfszuschlag zu. Dabei ist unerheblich, ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Allen Alleinerziehenden, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, wird grundsätzlich ein Mehrbedarfszuschlag von 12 Prozent des Eckregelsatzes für jedes Kind über sieben Jahren und für jedes Kind unter sieben Jahren wird 36 Prozent des Regelsatzes gezahlt.

Genauso wird für zwei Kinder unter 16 Jahre ein Mehrbedarf von 36 Prozent des Eckregelsatzes von 409 Euro für Alleinstehende anerkannt. Maximal wird ein Mehrbedarfszuschlag von 60 Prozent gezahlt. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Unterkunftskosten.

Hilfe zur Kinderbetreuung

Juhu, endlich ein Job in Aussicht! Aber wie die Kinderbetreuung finanzieren? Alleinerziehende können bei Betreuungskosten mitunter Hilfe bekommen. Fragen Sie nach - etwa bei dem für Ihren Bereich zuständigen Jugendamt - welche Hilfen es gibt und welche Kosten unter welchen Bedingungen ganz oder teilweise übernommen werden. Ob Sie finanzielle Unterstützung bekommen, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen ab.

So bekommen Sie Unterhaltsvorschuss

Wenn der Elternteil, der dem Kind Unterhalt schuldet, nicht zahlt, kann das Jugendamt einspringen. Es geht dabei aber nur um Unterhalt fürs Kind, nicht um Unterhaltsansprüche, die Sie selbst vielleicht haben.

Der staatliche Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder bis zum 6. Geburtstag gibt es 160 Euro im Monat, 212 Euro bis zum 12. Geburtstag und 282 Euro erhalten Kinder bis zum 18. Geburtstag. Dazu nehmen die Jugendämter die Anträge entgegen.

Tipp: Eine Orientierungshilfe zur Höhe des Kindesunterhaltes - er ist vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig - bieten die "Düsseldorfer" bzw. "Berliner" Tabelle. Beide können Sie beim VAMV aufrufen bzw. herunterladen.

Kann ich Sozialhilfe beantragen?

Ja, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht arbeiten können und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil des Kindes bekommen. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an, lassen Sie sich ggf. frühzeitig beraten.

Manchmal gibt es auch Wohngeld

Wer ein geringes Einkommen hat, kann unter Umständen Wohngeld bekommen. Es soll helfen, die Wohnkosten zu tragen. Fragen Sie auf alle Fälle nach, wenn Sie glauben, einen Anspruch auf diese Hilfe zu haben. Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Hilfe, kann mir bitte mal jemand unter die Arme greifen?

Wenn in einer schwierigen Situation aus keinem anderen Topf (genug) Geld fließt, können Sie sich in Einzelfällen auch an Stiftungen wenden. Zum Beispiel, wenn Sie schwanger sind und Sachen fürs Baby brauchen oder weil Sie die endlich gefundene neue Wohnung renovieren müssen. Auf Stiftungsgelder besteht aber kein Anspruch. An wen Sie sich in welcher Situation wenden können, erfahren Sie z.B. bei evangelischen und katholischen Beratungsstellen (Diakonie, Caritas), der Arbeiterwohlfahrt, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder auch bei Pro Familia. Die lokalen Adressen finden Sie im Internet.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

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