| Wer
ein Kind oder gar mehrere Kinder allein groß zieht,
hat in jeder Hinsicht alle Hände voll zu tun.
Häufig kommt dazu noch dauernde Geldknappheit,
da sich (Vollzeit-)Arbeit und Kindererziehung
für einen allein stehenden Elternteil besonders
schwer vereinbaren lassen. Um so wichtiger ist
es, mögliche Geldtöpfe und hilfreiche Anlaufstellen
zu kennen.
Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn auf
Anhieb vieles wie ein undurchdringlicher Dschungel
aus Formularen und Vorschriften wirkt. Wenn
Sie nicht klar kommen, können Sie sich Hilfe
holen:
Bei lokalen Beratungsstellen für Alleinerziehende
- normalerweise ist die Beratung dort kostenlos
- oder bei einem Ortsverband des VAMV
(Verband allein erziehender Mütter und Väter,
Bonn, Beratungs-Hotline 01 90/89 89 29, Mo.-Fr.
9 Uhr - 14 Uhr).
Elterngeld
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Lebt
das Kind in Ihrem Haushalt mit, steht
Ihnen auch das monatliche Kindergeld
für dieses Kind/diese Kinder zu. |
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Selbstverständlich
bekommen allein erziehende Mütter und
Väter genauso das aus dem Vorjahr errechnete
Elterngeld. |
Mehrbedarfszuschläge
für alle Alleinerziehenden
Alleinerziehende, die für Pflege und Erziehung
von mindestens einem in ihrem Haushalt lebenden
Kind verantwortlich sind, steht aufgrund ihrer
besonderen Haushaltssituation in jedem Fall
ein Mehrbedarfszuschlag zu. Dabei ist unerheblich,
ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben.
Allen Alleinerziehenden wird grundsätzlich
ein Mehrbedarfszuschlag von 12 Prozent des Eckregelsatzes
für jedes Kind gezahlt. Abweichend davon
wird für ein Kind unter sieben Jahren oder
zwei Kinder unter 16 Jahre ein Mehrbedarf von
36 Prozent des Eckregelsatzes von 345 Euro anerkannt.
Maximal wird ein Mehrbedarfszuschlag von 60
Prozent gezahlt. Ein Beispiel: Eine Alleinerziehende
mit einem Kind von 8 Jahren erhält insgesamt
593 Euro. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung
der Unterkunftskosten.
Gesetzliche Leistungen für alle Erwerbsfähigen
Für Arbeitslosengeld II
- Empfänger werden Renten-, Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Davon
profitieren insbesondere Alleinerziehende. Erwerbsfähige
Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und
-empfänger erhalten Zugang zu
Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
mit dem Ziel, sie möglichst schnell in
Beschäftigung zu vermitteln. Damit verbunden
ist die vorrangige Vermittlung von Kinderbetreuung
z.B. für Alleinerziehende.
Hilfe
zur Kinderbetreuung
Juhu, endlich ein Job in Aussicht! Aber wie
die Kinderbetreuung finanzieren? Alleinerziehende
können bei Betreuungskosten mitunter Hilfe bekommen.
Fragen Sie nach - etwa bei dem für Ihren Bereich
zuständigen Jugendamt - welche Hilfen es gibt
und welche Kosten unter welchen Bedingungen
ganz oder teilweise übernommen werden. Ob Sie
finanzielle Unterstützung bekommen, hängt unter
anderem von Ihrem Einkommen ab.
So
bekommen Sie Unterhaltsvorschuss
Wenn
der Elternteil, der dem Kind Unterhalt schuldet,
nicht zahlt, kann das Jugendamt einspringen.
Es geht dabei aber nur um Unterhalt fürs Kind,
nicht um Unterhaltsansprüche, die Sie selbst
vielleicht haben.
Der staatliche Unterhaltsvorschuss für
Kinder getrennt lebender Eltern wurde am
1. Januar 2010 angehoben: Von 117 Euro auf 133
Euro für Kinder bis fünf Jahre und
von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis
11-Jährigen.
Tipp:
Eine Orientierungshilfe zur Höhe des Kindesunterhaltes
- er ist vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen
abhängig - bieten die Düsseldorfer
bzw. Berliner Tabelle. Beide können
Sie beim VAMV
aufrufen bzw. herunterladen.
Kann ich
Sozialhilfe beantragen?
Ja, wenn
Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie wegen
der Betreuung Ihres Kindes nicht arbeiten können
und keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen
Elternteil des Kindes bekommen. Auch hier kommt
es auf den Einzelfall an, lassen Sie sich ggf.
frühzeitig beraten.
Manchmal gibt es
auch Wohngeld
Wer ein geringes
Einkommen hat, kann unter Umständen Wohngeld bekommen. Es soll helfen, die Wohnkosten zu
tragen. Fragen Sie auf alle Fälle nach, wenn Sie glauben, einen Anspruch auf diese Hilfe
zu haben. Zuständig ist die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Hilfe, kann mir bitte mal jemand unter die Arme greifen?
Wenn in einer
schwierigen Situation aus keinem anderen Topf (genug) Geld fließt, können Sie sich in
Einzelfällen auch an Stiftungen wenden. Zum Beispiel, wenn Sie schwanger sind und Sachen
fürs Baby brauchen oder weil Sie die endlich gefundene neue Wohnung renovieren müssen.
Auf Stiftungsgelder besteht aber kein Anspruch. An wen Sie sich in welcher Situation
wenden können, erfahren Sie z.B. bei evangelischen und katholischen Beratungsstellen
(Diakonie, Caritas), der Arbeiterwohlfahrt,
dem Paritätischen Wohlfahrtsverband
oder auch bei Pro Familia.
Die lokalen Adressen stehen im Telefonbuch.
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und Freibeträge
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Bitte bedenken Sie: Die Informationen von Rund-ums-Baby sollen Ihnen lediglich als
Orientierungshilfe dienen. Die individuelle Beratung durch Fachleute können sie
selbstverständlich nicht ersetzen. |