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Geschrieben von 77shy am 13.04.2014, 10:48 Uhr

@Mehtab: Google mal Immissionsschutz - du kannst ihm das untersagen

"und die ortsübliche Nutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen."

Und das wiederum tut es nicht. Wenn der Nachbar dreimal in 2 Jahren Steine schneidet, ist die ortsübliche Nutzung des Grundstückes ganz gewiss nicht wesentlich beeinträchtigt. Würde er das täglich tun, wäre das anders. Aber so darf er das definitiv.

MfG

 
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