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Geschrieben von Ebba am 16.04.2008, 15:38 Uhr

@line1

Jetzt muss ich mal kurz Korinthenkacken :-). Nicht Deine Tochter macht sich strafbar wenn sie raucht, sondern derjenige Gaststätteninhaber oder Geschäftsimhaber, der Tabakwaren an sie abgibt oder ihr das Rauchen gestattet begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ebenso wie derjenige, der ihr das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet. Aber, das brauchst Du Deiner Tochter jetzt nicht auf die Nase zu binden ;-).
Näheres nachzulesen unter §§ 10, 28 JuSchG (http://tinyurl.com/42adfk)

Liebe Grüße
Ebba

 
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