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Geschrieben von Astrid am 31.01.2024, 9:33 Uhr

Körperliche Notwehr ist erlaubt, übrigens sogar bei Erwachsenen

Hallo,

es geht ja hier um zwei Dinge: Zum einen um dein Kind, das akut angegangen wird und schnelle Hilfe braucht. Und dann um das allgemeine Herumphilosophieren um den Zustand der Gesellschaft und die heutige Art der Erziehung. Letzteres hilft deinem Kind jetzt nicht, oder?

Ich würde das Klagen über die „heutige Erziehung“ im Moment daher mal beiseite lassen. Jetzt geht es um dein Kind und darum, was du tun kannst.

Also, mir ist es egal, wie andere Eltern ihr Kind erziehen, weil ich das eh nicht beeinflussen kann. Mir ist es aber nicht egal, wie andere Kinder mein Kind behandeln. Wenn ich dabei bin, wenn ein Kind mein Kind angeht, greife ich natürlich ein - was sonst? Mir ist es auch wurscht, ob die andere Mutter daneben steht. Es geht ja um MEIN Kind, und das kommt an allererster Stelle. Immer. Ich halte dann notfalls den kleinen Angreifer fest und sage: „Nein! Das machst du nicht!“

Weißt du, kleine Kinder können ihre Impulse und ihr Sozialverhalten noch nicht gut kontrollieren. Könnten sie das, wären sie keine Kleinkinder, sondern Erwachsene. Du erwartest zu viel von erst Drei- oder Vierjährigen, wenn du glaubst, dass diese sich schon ununterbrochen an die Regeln der Erwachsenen halten würden. Das gibt ihre Hirnreife gar nicht her, selbst wenn die Eltern sie dahingehend erziehen, was natürlich richtig ist.

Gerade Jungen, aber auch manche Mädchen agieren die Rangordnung inh. der Gruppe noch eher körperlich statt verbal aus. Natürlich wünschen wir Mütter uns, dass das nicht so wäre. Es ist aber so. Und deshalb kann es richtig sein, wenn ein Kind sich gegen körperliche Angriffe oder auch gegen Beleidigungen wehrt. Ich habe meinen Kindern immer gesagt, dass sie selbst andere Kinder nicht angreifen dürfen. Dass sie sich aber selbstverständlich wehren dürfen, wenn ein Kind sie beißt, schubst oder schlägt.

Vielleicht weißt du das nicht, aber das dürfen sogar Erwachsene. Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sog. Notwehr-Paragrafen. Er besagt, dass man sich in Notwehr körperlich wehren darf. Und zwar erstaunlicherweise nicht nur gegen körperliche Attacken, sondern man darf auch auf schwere Beleidigungen körperlich reagieren. Daran siehst du, dass das Thema sogar noch Erwachsene betrifft, nicht nur die Kleinen.

Bei Kindern gilt erst recht noch: Man kann nicht jeden Angriff mit guten Worten abwehren. Es gibt Kinder, die auf Reden nicht reagieren, sondern die man in die Schranken weisen muss. Meine Tochter (auch sehr scheu und zurückhaltend in dem Alter) wurde mal von einem frechen Jungen längere Zeit kujoniert und geärgert. Eines Tages ist ihr der Kragen geplatzt. Sie hat gesagt: „Joey, du bist blöd!“ und hat ihn kräftig vor die Brust geschubst, so dass er nach hinten flog. Ab dem Tag war Ruhe. Er hat sie kein einziges Mal mehr geärgert.

So was ist manchmal nötig. Deine Tochter darf lernen, sich zu schützen und sich zu wehren. Es reicht meist, wenn sie einmal laut: „NEIN! LASS DAS!“ ruft und denjenigen zurückschubst. Wenn sie das nicht kann, was auch okay ist, musst du natürlich die Erzieherinnen dahingehend sensibilisieren, dass sie deine Tochter hier besser im Auge behalten und schützen. Dabei ruhig lästig werden und immer wieder hingehen, damit das Problem gelöst und nicht ausgesessen wird.

LG

 
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