Hochzeit

Hochzeit

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Philo am 03.07.2020, 15:06 Uhr

Heimliche Hochzeit nur mit Eltern - später große freie Trauung

Man selbst hat aber im Erbfall unverheiratet keinen Freibetrag... Das ist ein bedeutender Unterschied.
Nur die Kinder erben lassen - damit hätten wir ein Problem, weil das Erbe den Freibetrag bei Weitem übersteigen würde. Somit macht Verheiratet Sein im "Ernstfall" doch einen Unterschied. Auch in einem Klinikum bekommt man unverheiratet nicht so einfach Auskunft, wenn etwas ist.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.