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Das rauschende Hochzeitsfest ist vorbei, auch die Flitterwochen sind vorüber - nun beginnt für euch ein neuer Lebensabschnitt.

Was sich mit der Heirat und dem neuen Status für euch finanziell und rechtlich alles verändert, erfahrt ihr hier. Ein wichtiger Punkt vorneweg: Damit ihr vor Recht und Gesetz als verheiratet gilt, müsst ihr die Ehe zwingend vor dem Standesamt geschlossen haben. Eine kirchliche Hochzeit hat keine Auswirkung auf eure rechtliche Situation.

1. Neuer Name: Sie brauchen neue Dokumente!

Bei den meisten Paaren nimmt einer von euch einen neuen Namen an: sei es ein Doppelname, der Name des Mannes oder der Name der Frau. Ihr müsst dies dem Einwohnermeldeamt mitteilen und mit dem neuen Nachnamen werden natürlich neue Dokumente fällig. Der Ehepartner mit dem neuen Namen benötigt einen neuen Personalausweis und eventuell einen neuen Reisepass. Achtung, dies sollte schon einige Zeit vor der ersten Reise passieren, damit die Dokumente zur Abreise wirklich bereit liegen. Auch der Führerschein muss aktualisiert werden, ebenso der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein von Auto oder Motorrad. Dazu müsst ihr die KfZ-Meldestelle aufsuchen. Weiter müssen natürlich auch die Banken, sämtliche Versicherungsgesellschaften, bei denen ihr Kunde seid, sowie die Krankenkasse, Berufsverbände und Vereine über den neuen Namen informiert werden. Es ist genauso auch möglich, dass beide Ehepartner ihre jeweiligen Namen behalten.

Ein Name wurde vor der Hochzeit außerdem als Ehename bestimmt. Diesen Nachnamen bekommen automatisch die Kinder, die in der Ehe geboren werden.

2. Wird ein Kind geboren - du bist automatisch der Vater

Bekommt deine Frau während der Ehe Nachwuchs, so giltst du automatisch immer als Vater des Kindes - selbst wenn du mit ihr nicht zusammenlebst oder von ihr getrennt bist, aber noch nicht geschieden.

3. Ansprüche auf Unterhalt oder Hinterbliebenenrente verfallen

Mit der Heirat verfallen deine Ansprüche auf Unterhalt aus vorherigen Beziehungen oder Ansprüche auf Witwenrente/Witwerrente. Jedoch bleibt der Unterhalt für ein Kind durch eine Heirat der Eltern unberührt. Sollte ein Ehepartner sterben, kann der Hinterbliebene, wenn die Ehe ein Jahr bestand, eine Rente erhalten.

4. Bei gesetzlich Krankenversicherten wird dein Partner beitragsfrei mitversichert

Ist ein Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann deine frisch angetraute Ehefrau oder dein Ehemann hier ohne weitere Kosten, beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu musst du dich nur an die Krankenkasse wenden.

5. Versicherungen auf Familientarif umstellen lassen

Die Haftpflichtversicherung kann auf einen Familientarif umgestellt werden - und damit sind die Beiträge in aller Regel günstiger als bei einem Singletarif. Des Weiteren solltest du auch die Versicherungsgesellschaft bei der du die Hausratversicherung abgeschlossen hast, über die Heirat informieren. Möglicherweise zieht der neue Familienstatus bzw. der veränderte Besitz auch hier eine Anpassung nach sich. Bei der Lebensversicherung solltest du die Hochzeit ebenfalls mitteilen und gegebenenfalls den Bezugsberechtigten ändern.

Überflüssige Policen solltest du spätestens jetzt aussortieren: Der jeweils jüngere Versicherungsvertrag kann bei einer Privathaftpflicht- und einer Rechtschutzversicherung unkompliziert aufgelöst werden. Bei der Auflösung einer Hausratversicherung müssen meist die Fristen eingehalten werden.

6.  Mit deiner Hochzeit ändert sich deine Steuerklasse

Ledige haben automatisch die Steuerklasse I, Eheleute haben die freie Wahl: Entweder du hast die Steuerklasse III und dein Partner die Steuerklasse V oder ihr lasst euch beide die Steuerklasse IV bzw. Steuerklassen IV/IV mit Faktor eintragen. Verdienen ihr etwa gleich viel, so ist für euch beide die Steuerklasse IV empfehlenswert. Sonst bekommst du die Steuerklasse III und dein Partner die Steuerklasse V.

7. Deine Steuererklärung kannst du getrennt oder zusammen mit deinem Partner abgeben

Künftig kannst du entscheiden, ob du eine gemeinsame Steuererklärung mit deinem Partner abgeben willst oder ob du getrennt besteuert werden willst. Bei einer gemeinsamen Steuererklärung wird euer gesamter Lohn zu Grunde gelegt und halbiert. Von der Hälfte wird die Lohnsteuer ausgerechnet und dann wieder verdoppelt. Dies ist als Ehegattensplitting bekannt. Damit werdet ihr steuerlich als eine Person behandelt, es werden aber die doppelten Freibeträge und Pauschalen angerechnet.

8. Das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto gehört dir und deinem Partner zu gleichen Teilen

Viele Paare haben ein Gemeinschaftskonto, auch umgangssprachlich als "Oder-Konto" bekannt. Experten empfehlen dieses Konto zusätzlich zu den jeweils eigenen Konten. Der Vorteil: Hier habt ihr beide gleichzeitig Zugriff, das Guthaben gehört auch euch beiden zu gleichen Teilen. Der Nachteil: Beide haftet auch gleichzeitig. Falls also einer von euch das Konto überzieht, muss der andere genauso für die Schulden aufkommen.

Hohe Einmalzahlungen auf das Konto solltet ihr möglichst vermeiden. Denn diese Gelder werden vom Finanzamt als Schenkung an den Partner verstanden und die Behörde berechnet bei überschrittenen Freibeträgen entsprechend Schenkungssteuer. Am besten ist, ihr haltet die Verfügungsmöglichkeiten des Kontos schriftlich genau fest.

9. Im Zugewinngemeinschafts-Güterstand bleibt dein Besitz auch in der Ehe getrennt

Was deins ist, ist auch deins - dieses Motto ist rechtlich gesehen nicht ganz korrekt: Wenn du vor der Hochzeit keinen Ehevertrag abgeschlossen und einen anderen Güterstandvereinbart hast, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Damit bleiben nicht nur bei einer Trennung sondern auch während der Ehe Geld und Güter allein in deinem Besitz. Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ermittelt und hälftig aufgeteilt. Selbst die gesetzlichen Rentenansprüche werden halbiert. Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft eines Partners in der Ehe gilt außerdem nicht das gesamte Vermögen als Zugewinn, sondern nur die Zinsen, die das Geld eingebracht hat.

Schulden werden nicht aufgeteilt, denn Ehepartner haften nicht grundsätzlich für die Schulden des Partners. Nur wenn du und dein Partner einen Darlehensvertrag unterschrieben haben, haftet ihr auch beide. Allein für alltägliche Kosten, etwa bei Rechnungen für Öl, Gas und Strom oder Arztkosten in geringem Rahmen, seid ihr beide verantwortlich.

Bei einer notariell beurkundeten Gütergemeinschaft werden im Fall einer Scheidung das gesamte Vermögen vor der Ehe und das erwirtschaftete Vermögen in der Ehe summiert und zu zwei Hälften aufgeteilt. Bei einer Gütertrennung bleiben der Besitz und das Einkommen des Paares strikt getrennt.

10. Im Erbfall erbst du neben den Verwandten deines verstorbenen Partners

Deine Heirat wirkt sich im Todesfall auch auf dein Erbrecht aus. Da kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Eheleuten besteht, gelten aber besondere Regeln. Dein Erbteil ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, §1931 abhängig von den Verwandten des Verstorbenen und vom Güterstand der Ehe. Wenn noch Kinder des Verstorbenen da sind, erbst du ein Viertel, wenn noch Eltern, Geschwister oder Großeltern da sind, die Hälfte. Bei einem Güterstand der Zugewinngemeinschaft hast du als überlebender Ehepartner dazu noch Anspruch auf ein Viertel der Erbschaft als Zugewinnausgleich. Wenn der Erblasser keine Verwandten mehr hat, so erbst du alles.

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