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Geschrieben von Schniesenase am 01.10.2019, 21:35 Uhr

so ist, wie er ist?

Hier stimme ich Cube, wie oft, voll und ganz zu! Wenn Ihr mit Hilfe anderer Eltern nichts Weiteres erreicht, es aber dennoch wie beschrieben weitergeht, dann muss der Lehrer für die Dauer seiner Behandlung und bis diese Erfolg bringt, beurlaubt bzw. arbeitsunfähig geschrieben werden. Wiedereingliederung etc. gibt es alles. Lehrer sind Mangelware, und darum tut man sich schwer, aber Euer Kind muss aus der Situation raus, entweder wie beschrieben - NICHT ABWIMMELN LASSEN! - oder Ihr nehmt ihn tatsächlich von der Schule. Machtmissbrauch im Amt nennt sich das, und das ist absolut nicht tragbar für die Kinder! Die müssen geschützt werden, nicht der Täter, auch wenn er sich um Behandlung bemüht! Es gibt keine Alternative. Kinder müssen vor übergriffigen Erwachsenen geschützt werden, und sie müssen lernen, bei solche Übergriffen absolut intolerant zu sein. Das lernen sie nur durch Euer elterliches Beispiel.

Ich wünsche Euch weiterhin von Herzen Erfolg dabei!

VG Sileick

 
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