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Geschrieben von Henni am 30.10.2012, 15:13 Uhr

Schule ist mehr als Unterricht

und das ist auch gut so. Und sämtliche außerunterrichtlichen veranstaltungen wie Theater, Adventsnachmittag, Schulfest UND klassenfahrten SIND Pflicht, denn sie gehören nun mla zum SChulleben dazu. Wer hier anderes behauptet hat definitiv KEINE Ahnung.

ABER: niemand wird diese Pflicht im Normalfall einklagen, also wenn Eltern partout behaupten, ihr Kind KANN nciht mit auf Klassenfahrt, dann macht es wenig Sinn, auf die Erfüllung der Schulpflicht in dem Fall zu bestehen.denn DANN würden die Eltern ihr Kind zu 99% eh krank melden. Dennoch BESTEHT die Pflicht zur Teilnahme grundsätzlich.

OB das Kind der Posterin wirklich einen medizinischen Grund hat, dass das Kind nciht oder nur in Begleitung der Mutter teilnehmen kann können wir niht beurteilen. Meist ist es erhlich gesagt die aufs Kind übertragene Sorge der Eltern, die Kinder da ebenfalls ängstlich werden lassen. Daran kann und sollte man als Eltern dringend arbeiten, denn was wird sich ändern ob das Kind in KLasse 2 oder 4 ist??? Die Krankheit wird bleiben,, oder? WENN die Mutter mit MUSS, dann hat sie sogar Anspruch auf KOsntenübernahme etc, da gibt`S viele Fälle, cih habe mal eine Spastiker mit nach Sylt genommen invl Zivi..war super für ALLE. War aber auch viel Papierkram *g*.

Also: WORAN genau liegt es? Ich würde als Mutter ALLES daran setzen, dass das Kind mitkann!!!! Die Leher kennen ja das Kidn und den Fall...und scheinen da keine Bedenken zu haben...

 
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