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Geschrieben von Tini_79 am 16.03.2019, 21:22 Uhr

@imwesten

Wenn also ein Gast meiner Gartenparty eine brennende Fackel auf das Nachbargrundstück wirft, dann bin ich haftbar? Oder nur, wenn er es vorher androht und ich nichts unternehme?


Und wenn mein Kind auf dem Schulhof eine Scheibe zerschießt, dann muss die Schule selbst für ihren eigenen Schaden aufkommen, da die Ursache sich ja auf ihrem eigenen Grundstück befand und die Schule die Aufsicht hatte?

Ich denke, mit Gefahren, die von meinem Grundstück ausgehen, sind umstürzende Bäume oder herabfallende Dachziegel etc gemeint. Aber nicht Personen, die sich falsch verhalten.

 
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