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Geschrieben von imwesten am 16.03.2019, 10:34 Uhr

@Goldlocke

Nein, das ist hier nicht so einfach.

Natürlich haben die Eltern des Jungen.

ABER: Daneben dürften in diesem konrekten Fall auch die Grundstücksbesitzer haften. SIe haben das Fußballspiel durch das Kind gesehen, die zu hohen Bälle bemerkt und nur eine Ermahnung ausgesprochen. Das Spiel wurde nicht unterbunden und beendet.

Somit haben sie die Gefahr, die von ihrem Grundstück ausging, nicht beseitigt. Aufgrund dessen dürften sie vorliegend auch selber haften. Dies gilt insbesondere, da sie die Gefahr sogar erkannt haben und auch der Nachbar ein Unterlassen der hohen Bälle angemahnt hatte.

Als Grundstücksbesitzer bin ich verpflichtet, alle von meinem Grundstück ausgehende Gefahren zu beseitigen - darunter fällt auch ein Fußballspiel. Mache ich das nicht, dann hafte ich im Falle des Schadenseintrittes.

Der Nachbar kann sich daher aussuchen, von wem er den Schaden reguliert haben möchte.

 
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