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Geschrieben von imwesten am 15.03.2019, 19:22 Uhr

mal rechtlich betrachtet...

Da der Junge nicht bei Euch eingeladen war und einfach mitgespielt hat, habt ihr nicht die Aufsichtspflicht für das Kind gehabt.

Das Kind hat den Schaden verursacht, sodass je nach Alter die gesetzlichen Haftungsfolgen eintreten. Haben die Eltern eine Haftpflichtversicherung, so tritt die ggf. ein.

Allerdings könntet ihr gleichwohl mithaften. Die Ballschüsse gingen von Eurem Grundstück aus. Ihr habt das Kind gesehen, dass die Bälle zu hoch geschossen wurden und habt nur ermahnt. Nicht jedoch das Spiel unterbunden oder das Kind von Eurem Grundstück verwiesen. Somit habt ihr nicht alles erforderliche getan, um die von Eurem Grundstück ausgehenden "schädlichen Emissionen" (ich weiß - blöder Ausdruck in diesem Fall - heißt aber nunmal in der Fachsprache so) zu unterbinden. Aufgrund dessen könntet ihr gleichwohl als verantwortlicher Störer durch Unterlassen in der Haftung sein.

Es kommt also darauf an, wen der Nachbar zur Zahlung in Anspruch nehmen möchte. Es liegt wohl ein Gesamtschuldnerschaft zwischen Euch und dem Kind bzw. dessen Eltern vor.

 
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