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Geschrieben von Mama912 am 15.03.2019, 17:11 Uhr

Wer muss für den Schaden aufkommen?

Hallo,
mein Sohn hat mit zwei Freunden bei uns im Garten Fußball gespielt.
Einer der Jungs (10 Jahre) hat, trotz der Bitte es zu lassen, ständig richtig heftige Hochschüsse gemacht, so dass der Ball mehrfach mit einem enormen Aufprall bei den Nachbarn gelandet ist.
Dabei ist der Ball so heftig gegen die Haustür geknallt, dass da ein Schaden entstanden ist (Kratzer/ Lackschaden).

Wer muss denn jetzt für den Schaden aufkommen?
Unsere Versicherung zahlt nicht, weil keines unserer Kinder den Schaden verursacht hat. Mit den Eltern des Jungen ist leider gar nicht zu reden.
Was sollen wir jetzt machen? Wir möchten ja auch das Nachbarschaftsverhältnis nicht belasten.
Weiß jemand Rat?

 
30 Antworten:

Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von katsix2903 am 15.03.2019, 17:16 Uhr

Das ist doch ein klassischer Haftpflichtschaden vordem jungen der geschossen hat

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Kater Keks am 15.03.2019, 17:25 Uhr

Die Familie des Kindes - welches den Schaden angerichtet hat - zahlt.....bzw. die Versicherung der Familie.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Gold-Locke am 15.03.2019, 17:25 Uhr

Warum ist mit den Eltern des Jungen nicht zu reden ? Hast du es denn schon versucht ?
Entweder zahlt das deren Haftpflichtversicherung (nicht sicher, da es sich um ein Kind handelt) oder ihr (oder die Eltern des anderen Kindes) zahlt den Schaden um des lieben Frienden willens privat. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.

Liebe Grüße, Gold-Locke

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Kater Keks am 15.03.2019, 17:28 Uhr

Was heißt mit den Eltern ist nicht zu reden?! Hallo?! Sorry, aber sowas ist frech und geht gar nicht!

Soll dein Nachbar das seiner Versicherung melden, mit Daten des Verursachers.....die werden sich schon bei denen melden.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Meeresschildkröte am 15.03.2019, 17:30 Uhr

Die Versicherung der Eltern des Jungen, der den Schaden verursacht hat.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von desireekk am 15.03.2019, 17:37 Uhr

Gib den Nachbarn die Adresse des Buben.
Die sollen sich dorthin wenden.

Damit hast Du deinen teil getan dass der Nachbar sein Geld bekommen kann.

Ob und wer es dann der Haftpflicht meldet ist dann nicht mehr dein Thema.

Wenn Du Zweifel hast ob Du doch "haften" musst: Melde es deiner Haftpflicht bzw. gib deinem Nachbarn ide Daten deiner HaftpflichtV, die werden ihm das dann schon erklären ob sie einspringen müssen oder nicht.

LG

D

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Ich weiß nicht, ob das so einfach ist....

Antwort von blessed2011 am 15.03.2019, 17:40 Uhr

die Eltern des Jungen haben dir quasi die Aufsichtspflicht übertragen, als sie ihn bei euch zum Spielen gaben.
Wie alt ist das Kind? (unter 8 brauchen sie glaube ich nicht mal ne Haftpflicht)


Ich finde nicht, dass man es einfach auf die Nachbarn und Eltern des Kindes abwälzen kann. Frag doch mal im Rechtsforum?

(Wer hat ihn denn ermahnt? Du? Oder dein eigener Sohn?)

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Felica am 15.03.2019, 17:58 Uhr

Lackschaden/Kratzer an einer Haustüre durch einen Ball?

Nicht sehr glaubwürdig was erklären würde warum die Versicherung abwinkt.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Pebbie am 15.03.2019, 18:20 Uhr

Das sehe ich auch so.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Christine70 am 15.03.2019, 18:34 Uhr

Das mit den Kratzern vom Ball ist ein guter Einwand. Wie soll das passiert sein?

Außerdem wird die Versicherung wissen wollen, ob du dabei warst und wer wirklich den Ball verschossen hat. Denn du hast in euerem Garten die Aufsichtspflicht.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Kater Keks am 15.03.2019, 18:49 Uhr

Naja, aber es kommt ja auch drauf an wie alt die Kinder sind, wenn es um die Aufsichtspflicht geht.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von nachbarn am 15.03.2019, 18:54 Uhr

einfach der Versicheung melden die werden es überpeüfe, denn Lackschadeb con einem Ball ist sehr merkwürdig.. solche Dinge überpfrüft die Versicherung ganz genau und testen
so etwas habe ich im TV gesehn Versicherungsbetrug oder so hies die Sendung

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Re: Ich weiß nicht, ob das so einfach ist....

Antwort von Mama912 am 15.03.2019, 19:14 Uhr

Es war überhaupt nicht mit uns abgesprochen, dass der Junge zu unserem Sohn kommt.
Unser Sohn hatte ein anderes Kind zum Spielen da und dieser Junge kam dann einfach dazu.
Als wir ihn sahen haben mein Mann und ich direkt gesagt, dass der Ball nur auf unserem Grundstück bleibt. Bei einer 1000 qm Spielwiese sollte das möglich sein.
Nachdem der Ball gebolzt wurde und beim Nschbarn landete, wurde der Junge von uns und auch von den Nachbarn ermahnt es zu lassen.
Der Junge ist ständig alleine im Dorf unterwegs und spielt dann irgendwo mit. Die Eltern sind selten zu Hause und kaum erreichbar.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Mama912 am 15.03.2019, 19:21 Uhr

Der Ball war wohl dreckig und daher die Kratzer. Die Tür ist leider mit einem empfindlichen Lack behandelt und erst wenige Monate alt.
Auf der Tür war eindeutig der Ballabdruck erkennbar.
Zur Aufsichtspflicht: der Junge kam einfach zu meinem Sohn und seinem Freund dazu ohne dass es mit uns abgesprochen war.
Wir waren aber auch draußen und in unserem Gartfn am Arbeiten. Die Kinder waren auf unserer Spielwiese in Sicht- und Hörweite.
Sowohl wir, als auch die Nachbarn haben gesehen, dass immer nur dieser Junge den Bsll von unserem Grundstück geschossen hat.
Leider ist es den Eltern des Jungen ziemlich egal was ihre Kinder machen und dass durch ihren Sohn ein Schaden verursacht wurde.

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mal rechtlich betrachtet...

Antwort von imwesten am 15.03.2019, 19:22 Uhr

Da der Junge nicht bei Euch eingeladen war und einfach mitgespielt hat, habt ihr nicht die Aufsichtspflicht für das Kind gehabt.

Das Kind hat den Schaden verursacht, sodass je nach Alter die gesetzlichen Haftungsfolgen eintreten. Haben die Eltern eine Haftpflichtversicherung, so tritt die ggf. ein.

Allerdings könntet ihr gleichwohl mithaften. Die Ballschüsse gingen von Eurem Grundstück aus. Ihr habt das Kind gesehen, dass die Bälle zu hoch geschossen wurden und habt nur ermahnt. Nicht jedoch das Spiel unterbunden oder das Kind von Eurem Grundstück verwiesen. Somit habt ihr nicht alles erforderliche getan, um die von Eurem Grundstück ausgehenden "schädlichen Emissionen" (ich weiß - blöder Ausdruck in diesem Fall - heißt aber nunmal in der Fachsprache so) zu unterbinden. Aufgrund dessen könntet ihr gleichwohl als verantwortlicher Störer durch Unterlassen in der Haftung sein.

Es kommt also darauf an, wen der Nachbar zur Zahlung in Anspruch nehmen möchte. Es liegt wohl ein Gesamtschuldnerschaft zwischen Euch und dem Kind bzw. dessen Eltern vor.

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Lackschaden/ Kratzer durch einen Ball aus größerer Entfernung?

Antwort von Tini_79 am 15.03.2019, 19:36 Uhr

Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

Ich würde den Nachbar die Adresse des Jungen mitteilen und dann soll deren Haftpflicht den Schaden beurteilen.

Und soweit ich weiß springt die eigene Haftpflicht (also die der Nachbarn) ja ein, wenn der Gegner keine hat und nicht zahlen kann, oder? (Forderungsausfalldeckung)

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Für 10jährige hat man doch in so einem Fall keine Aufsichtspflicht, die könnten

Antwort von Tini_79 am 15.03.2019, 19:43 Uhr

sogar allein zu Hause sein.
Sicher kann man erwarten, dass über Stunden mal jemand nachschaur/ anruft, oder über Nacht, aber im Garten können Fünftklässler wohl locker ohne Aufsicht spielen.

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Glaubst du alles was im TV kommt?

Antwort von Christine70 am 15.03.2019, 21:33 Uhr

Diese Sendungen sind alle nach Drehbuch.

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Re: Für 10jährige hat man doch in so einem Fall keine Aufsichtspflicht, die könnten

Antwort von Christine70 am 15.03.2019, 21:36 Uhr

Versicherungen wollen sich immer erstmal drücken

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Christine70 am 15.03.2019, 21:41 Uhr

Hilft nix, dann müssen die Nachbarn die Eltern kontaktieren. Ob das denen egal ist, ist irrelevant. Sie (die Nachbarn) haben den Schaden und von wo der Ball herkam, ist genauso irrelevant.

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Re: Glaubst du alles was im TV kommt?

Antwort von Kater Keks am 15.03.2019, 21:51 Uhr

Trotzdem ist was Wahres dran. 10jährige muss man nicht ununterbrochen beaufsichtigen. Die kann man im Garten, oder auch draußen, alleine spielen lassen, ohne das man seine Aufsichtspflicht verletzt.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von miaandme am 15.03.2019, 22:57 Uhr

Welcher Versicherung soll der Nachbar das denn melden?

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Re: Lackschaden/ Kratzer durch einen Ball aus größerer Entfernung?

Antwort von miaandme am 15.03.2019, 23:05 Uhr

Nur, wenn man so einen Vertrag geschlossen hat. Das ist nicht automatisch bei jeder Haftpflicht dabei.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von Gold-Locke am 15.03.2019, 23:41 Uhr

Naja, du hast jetzt mehrfach betont, dass der Junge einfach auf eurem Grundstück mitgespielt hat. Ihr habt ihn nicht des Grundstücks verwiesen, also habt ihr es stillschweigend akzeptiert. Da ihr selbst aber ja gar nicht haftbar zu machen seid für den Schaden, verstehe ich auch gar nicht, was daran so wichtig ist.
Was möchtest du denn von uns hören ? Du solltest zwischen den Parteien vermitteln und den Nachbarn an die Eltern bzw. die Versicherung des Jungen verweisen.

LG, Gold-Locke

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Re: mal rechtlich betrachtet...

Antwort von Gold-Locke am 15.03.2019, 23:45 Uhr

Ich denke, wenn ein ungebetener Gast (wir reden von einem Kind !) nicht des Grundstücks verwiesen wird, sondern man es stillschweigend hin nimmt, dass er mitspielt, hat man in gewisser Weise auch die Aufsichtspflicht. Die Eltern waren ja sogar mit im Garten und haben den Jungen dort gesehen, mit ihm kommuniziert. Da ist es vermutlich völlig schnuppe, ob er ohne Einladung gekommen ist oder mit.
Aber ist das rechtlich nicht auch unerheblich ? Haftbar gemacht werden müssten doch die Eltern des Jungen und nicht die Grundstücksbesitzer, oder ?
LG, Gold-Locke

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Re: Lackschaden/ Kratzer durch einen Ball aus größerer Entfernung?

Antwort von Charo258 am 16.03.2019, 7:04 Uhr

In 10 Jahren schadenregulierung habe ich keinen einzigen Fall der Forderungsausfalldeckung erlebt. Der Passus ist eigentlich fürn po, damit der zum Tragen kommt dauert es ewig bis alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschöpft sind. Und meistens kann man vom verursacher immer was holen, zu mal die Forderungsausfalldeckung in der Regel auf 2500 Euro z. B. Begrenzt ist.
Zum Thema, warten bis ne konkrete Forderung des geschädigten kommt. Wenn die bei euch einflattert Verweis auf den anderen jungen. Es kann schon eine gesamtschuldnischere Haftung geben, falls unklar ist wer den Ball geschossen hat. Reagiert die Mutter des verursachers gar nicht, kannst es ja mal bei deiner haftpflicht einreichen die helfen dir dann schon weiter und begründen das auch immer gut wie die Rechtslage ist.

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@Goldlocke

Antwort von imwesten am 16.03.2019, 10:34 Uhr

Nein, das ist hier nicht so einfach.

Natürlich haben die Eltern des Jungen.

ABER: Daneben dürften in diesem konrekten Fall auch die Grundstücksbesitzer haften. SIe haben das Fußballspiel durch das Kind gesehen, die zu hohen Bälle bemerkt und nur eine Ermahnung ausgesprochen. Das Spiel wurde nicht unterbunden und beendet.

Somit haben sie die Gefahr, die von ihrem Grundstück ausging, nicht beseitigt. Aufgrund dessen dürften sie vorliegend auch selber haften. Dies gilt insbesondere, da sie die Gefahr sogar erkannt haben und auch der Nachbar ein Unterlassen der hohen Bälle angemahnt hatte.

Als Grundstücksbesitzer bin ich verpflichtet, alle von meinem Grundstück ausgehende Gefahren zu beseitigen - darunter fällt auch ein Fußballspiel. Mache ich das nicht, dann hafte ich im Falle des Schadenseintrittes.

Der Nachbar kann sich daher aussuchen, von wem er den Schaden reguliert haben möchte.

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Re: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Antwort von germanit1 am 16.03.2019, 11:28 Uhr

Das naechste Mal nehmt den Ball weg oder schickt den Jungen weg. Habt ihr kein Tor, was ihr abschliessen koennt, damit der Junge nicht mehr zu euch kommt? Eure Kinder scheinen ja nicht befreundet zu sein.

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Re: @imwesten

Antwort von Tini_79 am 16.03.2019, 21:22 Uhr

Wenn also ein Gast meiner Gartenparty eine brennende Fackel auf das Nachbargrundstück wirft, dann bin ich haftbar? Oder nur, wenn er es vorher androht und ich nichts unternehme?


Und wenn mein Kind auf dem Schulhof eine Scheibe zerschießt, dann muss die Schule selbst für ihren eigenen Schaden aufkommen, da die Ursache sich ja auf ihrem eigenen Grundstück befand und die Schule die Aufsicht hatte?

Ich denke, mit Gefahren, die von meinem Grundstück ausgehen, sind umstürzende Bäume oder herabfallende Dachziegel etc gemeint. Aber nicht Personen, die sich falsch verhalten.

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@Trini_79

Antwort von imwesten am 16.03.2019, 22:32 Uhr

Nein, da liegst Du in diesem Fall falsch.

Die Person, die sich falsch verhält haftet natürlich selbst. Aber eben NEBEN dem Grundstücksbesitzer. Stichwort Gesamtschuldner... Der Geschädigte darf auswählen, wen er in Anspruch nimmt. Übrigens darf der zur Zahlung in Anspruch genommene Gesamtschuldner dann im Wege des Gesamtschuldnerausgleiches eine Kompensation vom anderen Gesamtschuldner verlangen.

Aber wenn der Grundstücksbesitzer mitbekommt, dass eine Gefahr droht, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgeht, und er unterbindet sie nicht, dann haftet er gleichfalls.

Die Rechtslage ist da eindeutig.

Hier war es ja so, dass der Grundstücksbesitzer die Gefahr erkannt hat, das Kind ermahnte, dass Spiel aber nicht nachhaltig verhindert hat. Verschäft dadurch, dass auch der Nachbar auf die Gefahr hingewiesen hat. Der Grundstücksbesitzer haftet daher aufgrund seines Unterlassens mit (Gefahr nicht beseitigt...).

Dein Beispielsfall ist anders. Hier wirft jemand eine Fackel. Dies war vorher nicht zu erwarten und zu erkennen. Damit würde hier die Haftung ausscheiden.

Das ist ein Bereich, wo man sehr genau hinschauen muss und es juristisch auf die Feinheiten ankommt.

Bei Deinem Beispiel mit der Schule verkennst Du die gesamtschuldnerische Haftungslage. Der Schädiger haftet natürlich. Die Schule ist Geschädigte und zugleich hat sie ihre Aufsichtspflicht verletzt - würde also gegenüber einem Dritten auch als Gesamtschuldner haften. Da hier eine Personalunion von Geschädigtem und Schädiger durch Unterlassen vorliegt, fällt die gesamtschuldnerische Haftung weg. Allerdings müsste sich die Schule bei ihrem Anspruch aus Schadensersatz ggf. ein Mitverschulden anrechnen lassen und könnte evtl. den Schaden nur anteilig ersetzt verlangen.

Es ist ein großer Irrglaube, dass nur für Bäume usw. haftet - man haftet als Grundstücksbesitzer für deutlich mehr.

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