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Geschrieben von kevome* am 15.04.2021, 17:06 Uhr

hhm, aber hier steht es anders

Du musst den nächsten Satz auch noch lesen:

"Außerdem berufsschulpflichtig sind alle Schüler bis zum Ende des 12. Schulbesuchsjahres auch ohne Ausbildungsverhältnis. Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erreicht haben oder bereits eine mindestens einjährige berufliche Schulbildung in Vollzeit absolviert haben, sind davon befreit."

 
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