Geschrieben von N!NA am 15.08.2006, 23:19 Uhr |
Wiedereinstellung nach Erziehungszeit
Hallo,
vielleicht kennt sich jemand mit meiner Situation aus und kann mir weiterhelfen.
Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin schwanger geworden. Nach dem Mutterschutz habe ich zwei Jahre Erziehungszeit gemacht. Jetzt kann ich wieder anfangen, doch nicht mehr auf meinen alten Vertrag. Mein unbefristeter wird ungültig gemacht und ich soll einen befristeten Vertrag für zwei Jahre erhalten.
Das bedeutet für mich, wenn ich wieder schwanger werden sollte, darf ich mich arbeitslos melden, weil der Vertrag dann nicht verlängert wird.
Weiß jemand, ob das rechtlich überhaupt durchgeführt werden darf?
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- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 14:31
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - u_hoernchen 16.08.06, 9:41
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:53
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