Baby und Job

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Geschrieben von u_hoernchen am 16.08.2006, 9:41 Uhr

Wiedereinstellung nach Erziehungszeit

nein, das ist nicht rechtens. Der unbefristete Vertrag hat während deiner Elternzeit geruht und lebt nun wieder auf. D.h. Du musst zu den alten Konditionen (Arbeitszeit, Geld, vergleichbare oder gleiche Stelle, Kündigungsfristen etc.) weiterbeschäftigt werden. Alles andere bedarf einer Änderungskündigung - und eine Befristung würde ich nie nicht unterschreiben!

Anders verhält sich das, wenn Du jetzt nicht mehr vollzeit arbeiten möchtest. Aber auch hier gibt es enge Grenzen, auch hier darfst Du bezüglich Kündigungsfrist, Geld etc. nicht schlechter gestellt werden als vorher!

Ulrike

 
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