Geschrieben von u_hoernchen am 16.08.2006, 9:41 Uhr |
Wiedereinstellung nach Erziehungszeit
nein, das ist nicht rechtens. Der unbefristete Vertrag hat während deiner Elternzeit geruht und lebt nun wieder auf. D.h. Du musst zu den alten Konditionen (Arbeitszeit, Geld, vergleichbare oder gleiche Stelle, Kündigungsfristen etc.) weiterbeschäftigt werden. Alles andere bedarf einer Änderungskündigung - und eine Befristung würde ich nie nicht unterschreiben!
Anders verhält sich das, wenn Du jetzt nicht mehr vollzeit arbeiten möchtest. Aber auch hier gibt es enge Grenzen, auch hier darfst Du bezüglich Kündigungsfrist, Geld etc. nicht schlechter gestellt werden als vorher!
Ulrike
- Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 15.08.06, 23:19
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - N!NA 16.08.06, 14:31
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - u_hoernchen 16.08.06, 9:41
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:53
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 16.08.06, 10:16
- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - eumeline 16.08.06, 14:57
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- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - Lena_1977 17.08.06, 10:02
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- Re: Wiedereinstellung nach Erziehungszeit - jamiesmum 16.08.06, 6:57